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Heizungsgesetz 2026: In über 80 Städten endet der Neueinbau reiner Gasheizungen

Der 30. Juni 2026 markiert einen entscheidenden Stichtag für Eigentümerinnen und Eigentümer in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Hintergrund ist die gesetzliche Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung. Alle betroffenen Kommunen müssen ihre Wärmepläne bis spätestens zu diesem Datum vorlegen. Mit Abschluss der Planung oder spätestens zum Stichtag wird die sogenannte 65-Prozent-Regel verbindlich: Der Neueinbau rein fossil betriebener Gas- oder Ölheizungen ist dann nicht mehr zulässig.

Zu den betroffenen Städten zählen alle großen Metropolen wie Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main oder Stuttgart, aber auch zahlreiche mittelgroße Städte wie Freiburg, Heidelberg, Ulm oder Kassel. Bundesweit sind damit mehr als 80 Städte unmittelbar betroffen. Kommunen unterhalb dieser Größenordnung haben noch bis zum 30. Juni 2028 Zeit, können ihre Wärmeplanung jedoch freiwillig früher beschließen – mit entsprechenden Folgen für Hauseigentümer.

Ein häufiges Missverständnis: Bestehende Gas- und Ölheizungen müssen nicht automatisch ausgetauscht werden. Der Weiterbetrieb und Reparaturen bleiben erlaubt. Die neuen Vorgaben greifen erst dann, wenn eine Heizung neu eingebaut wird, etwa nach einem Defekt oder im Zuge einer geplanten Modernisierung. Nach Inkrafttreten der kommunalen Wärmeplanung gilt zudem eine Übergangsfrist von fünf Jahren, innerhalb derer eine neue Anlage die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen muss. Spätestens ab 2045 dürfen Heizungen dann überhaupt nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Welche Technik künftig zulässig ist, hängt stark von den lokalen Gegebenheiten ab. Möglich sind unter anderem Wärmepumpen, erneuerbare Fernwärme, Biomasseanlagen oder hybride Systeme, sofern der Anteil erneuerbarer Energien hoch genug ist. Fossile Heizungen verlieren damit zwar nicht sofort ihre Bestandsberechtigung, werden als Neugeräte jedoch zunehmend verdrängt.

Für Eigentümer bedeutet das Jahr 2026 vor allem eines: Planungsbedarf. Entscheidend ist, wie weit die eigene Kommune bei der Wärmeplanung ist und welche Versorgungsoptionen vorgesehen sind. Wer ohnehin über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte frühzeitig Alternativen prüfen, Fördermöglichkeiten einbeziehen und den energetischen Zustand des Gebäudes bewerten. Die Reform des Heizungsgesetzes, die neue Bundesregierung angekündigt hatte, lässt weiterhin auf sich warten. Der VDIV Deutschland fordert endlich politische Klarheit: „Wenn die Politik Eigentümergemeinschaften in die Pflicht nimmt, muss sie ihnen auch die Mittel geben, diese Pflichten zu erfüllen”, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Erforderlich sind eine verlässliche Förderkulisse, ein massiver Bürokratieabbau und eine wirtschaftliche Entlastung der Eigentümergemeinschaften. Andernfalls wird Klimaschutz im Gebäudesektor zum Privileg für Wohlhabende und die Energiewende verliert ihre gesellschaftliche Akzeptanz.”

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Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht

Die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler sorgt für erheblichen Widerstand. Hintergrund ist das Bürokratierückbaugesetz, das eine ersatzlose Streichung des § 34c Abs. 2a GewO vorsieht. Seit 2018 verpflichtet diese Regelung Verwalter und Makler, innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung nachzuweisen. 

Vor kurzem hat der Rechtsausschuss des Bundesrats deutlich gemacht, dass er die geplante Streichung kritisch überprüfen will. In der Drucksache 648/25 heißt es, zur Sicherstellung von Qualität und Zuverlässigkeit in der Wohnimmobilienverwaltung könne es geboten sein, die Weiterbildungspflicht beizubehalten. Die ordnungsgemäße Verwaltung erfordere aktuelle Kenntnisse in zahlreichen Rechtsgebieten sowie technisches Know-how, die sich kontinuierlich weiterentwickelten.

Diese Einschätzung deckt sich mit der massiven Kritik aus der Praxis. Bereits im November haben mehr als 20 Verbände aus Wohnungswirtschaft, Verwaltung und Verbraucherschutz auf Initiative des VDIV Deutschland davor gewarnt, dass mit der Weiterbildungspflicht das einzige laufende gesetzliche Mindestanforderung zur Qualitätssicherung entfallen würde. Die Wohnimmobilienverwaltung ist eine treuhänderische Daueraufgabe mit unmittelbarem Zugriff auf erhebliche Vermögenswerte und hohen Haftungsrisiken. Gerade vor dem Hintergrund wachsender Anforderungen durch Klimapolitik, Energiewende, Technik, Digitalisierung und Rechtsprechung sei kontinuierliche Qualifikation unverzichtbar.

Aktuellste Umfrageergebnisse untermauern diese Kritik. In einer bundesweiten VDIV-Befragung Dezember 2025 bewerteten rund 85 Prozent der teilnehmenden Unternehmen kontinuierliche Weiterbildung als wichtig oder sehr wichtig, fast drei Viertel halten die gesetzliche Pflicht für sinnvoll. Mehr als zwei Drittel erwarten bei einer Abschaffung ein sinkendes Fachkompetenzniveau und Qualitätsverluste. Eine weitere Erhebung unter Wohnungseigentümergemeinschaften durch wohnen im eigentum zeigt ein ähnliches Bild: 89 Prozent der Eigentümer sehen die Weiterbildungspflicht als wichtigen Baustein der Qualitätssicherung, 84 Prozent erwarten bei ihrem Wegfall negative Folgen wie mehr Fehler, Konflikte und Kosten.

Zugleich stellen die Verbände infrage, ob mit der Abschaffung tatsächlich Bürokratie abgebaut würde. Die Praxis sieht die größten Belastungen nicht bei der Weiterbildung, sondern bei DSGVO-Pflichten, unterjährigen Verbrauchsinformationen, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sowie fehlenden digitalen Schnittstellen. Der Entlastungseffekt der Streichung gilt daher als gering, der Schaden für Qualität und Verbraucherschutz als erheblich.

Damit ist die Entscheidung über den Erhalt der Weiterbildungspflicht mehr als eine Detailfrage. Sie wird als Grundsatzentscheidung darüber verstanden, ob der Gesetzgeber in einem zentralen Bereich von Wohnen, Vermögensverwaltung und Klimatransformation weiterhin verbindliche Qualitätsmaßstäbe setzt oder sich aus der Verantwortung zurückzieht.

 „Bürokratierückbau darf nicht bedeuten, Qualitätsstandards zu opfern. Fachkompetenz und Verbraucherschutz in der Immobilienverwaltung sind unverzichtbar, um die Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern zu sichern“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

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