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Bundeshaushalt 2027: Rekordinvestitionen bei weiter hoher Verschuldung

Gleichzeitig bleibt die Schuldenaufnahme auf hohem Niveau. Im Kernhaushalt sind neue Kredite von 110,8 Milliarden Euro geplant. Einschließlich der Sondervermögen für Bundeswehr und Infrastruktur summiert sich die Neuverschuldung auf rund 196,5 Milliarden Euro. Bis 2030 soll dieses Niveau weitgehend konstant bleiben, was zu steigenden Zinsausgaben führen dürfte.

Ein Schwerpunkt der Planung liegt auf Investitionen: Insgesamt sollen 118,5 Milliarden Euro in Infrastruktur, Digitalisierung, Klimaschutz, Wohnungsbau sowie Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen fließen. Die Investitionsquote im Kernhaushalt soll dauerhaft über 10 Prozent liegen. Parallel steigen die Ausgaben für Verteidigung deutlich an, auch vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen.

Zur Gegenfinanzierung setzt die Bundesregierung auf Einsparungen und zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 20 Milliarden Euro. Diskutiert werden unter anderem Reformen etwa im Gesundheitswesen sowie neue Abgaben auf Zucker und Plastik, höhere Steuern auf Tabak sowie Maßnahmen gegen Steuervermeidung. Viele Details bleiben jedoch noch offen.

Flankierend plant die Regierung strukturelle Reformen zur Stärkung von Wirtschaft und Sozialsystemen, darunter Steuerentlastungen, Bürokratieabbau und Investitionsanreize. Ziel ist es, Wachstum zu fördern und gleichzeitig die öffentlichen Finanzen zu stabilisieren.

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CO₂-Kostenaufteilungsgesetz: Neues Evaluierungsgutachten zeigt Handlungsbedarf bei Sonderfällen

Das nun vorliegende Gutachten zur Evaluierung nach § 10 CO₂-Kostenaufteilungsgesetz bestätigt: In der Mehrzahl der Mietverhältnisse wird die CO₂-Kostenaufteilung grundsätzlich effizient und anwendungssicher umgesetzt. Vor allem im Mehrfamilienhausbestand hat sich das Verfahren weitgehend in die bestehenden Abläufe der Heizkostenabrechnung eingefügt.

Gleichzeitig benennt das Gutachten klare Problemfelder für die Praxis. Besondere Herausforderungen bestehen bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gasetagenheizungen, weil die CO₂-Kostenaufteilung hier häufig gar nicht oder nur in Einzelfällen erfolgt und der Verwaltungsaufwand hoch ist. Auch bei der Fernwärme sieht das Gutachten weiterhin Unsicherheiten, etwa wegen fehlerhafter oder verspäteter Emissionsfaktoren und unterschiedlicher Berechnungsmethoden.

Wichtig für Immobilienverwalter ist außerdem: Das Gutachten empfiehlt keinen Wechsel auf Energieausweise als Grundlage der CO₂-Kostenaufteilung. Der verbrauchsbasierte Ansatz soll beibehalten werden. Zugleich zeigt die Evaluierung, dass Mietende im Jahr 2023 in der Praxis einen deutlich höheren Anteil der CO₂-Kosten getragen haben als ursprünglich angestrebt. Das spricht für möglichen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf beim Stufenmodell.

Auch beim Brennstoffwechsel sieht das Gutachten weiteren Prüf- und Regelungsbedarf. Für die Verwalterpraxis unterstreicht das die Bedeutung einer sauberen Wirtschaftlichkeitsprüfung und belastbaren Dokumentation. Für Nichtwohngebäude soll es dagegen vorerst bei der pauschalen hälftigen Aufteilung bleiben.

Das Gutachten bringt keine unmittelbare Rechtsänderung, zeigt aber deutlich, wo Immobilienverwaltungen besonders aufmerksam bleiben sollten – bei Sonderfällen in der Abrechnung, bei Fernwärme sowie mit Blick auf mögliche gesetzliche Anpassungen.
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Evaluationen/Gesetze-Verordnungen/veroeffentlichung-des-evaluationsberichts-zum-co2KostenAufG.pdf?__blob=publicationFile&v=8 

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