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Einwurf-Einschreiben beweist Zugang nicht automatisch

Ausgangspunkt war ein arbeitsrechtlicher Streit über die Einladung eines Mitarbeiters zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement. Der Arbeitgeber gab an, das Schreiben per Einwurf-Einschreiben versandt zu haben. Der Arbeitnehmer bestritt den Erhalt. Die vorgelegten Nachweise der Deutschen Post reichten den Gerichten nicht aus.

Entscheidend ist das heutige Zustellverfahren: Der Strichcode kann bereits vor dem tatsächlichen Einwurf gescannt werden. Zudem dokumentiert der Zustellbeleg weder die genaue Uhrzeit noch die konkrete Art der Übergabe. Ein sicherer Rückschluss darauf, dass das Schreiben tatsächlich in den Briefkasten des Empfängers gelangt ist, ist deshalb nicht möglich.

Die Entscheidung ist auch für Immobilienverwaltungen relevant. Sie betrifft sämtliche Erklärungen, deren fristgerechter Zugang im Streitfall nachgewiesen werden muss – etwa Kündigungen, Mahnungen, Fristsetzungen oder die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten. Die Beweislast trägt grundsätzlich der Absender.

Bei rechtlich bedeutsamen oder fristgebundenen Schreiben sind daher sicherere Zustellwege ratsam. Dazu gehören die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung, die Zustellung durch einen entsprechend instruierten Boten oder ein Übergabe-Einschreiben mit Empfangsquittung. In besonders wichtigen Fällen kann es sinnvoll sein, mehrere Zustellwege miteinander zu kombinieren.

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Heizungsförderung: KfW stellt BEG kurzfristig um

Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist diese kurzfristige Umstellung problematisch. Heizungswechsel und energetische Sanierungen benötigen in WEG regelmäßig längere Vorläufe: technische Prüfung, Angebote, Finanzierungskonzepte, Eigentümerinformation und rechtssichere Beschlüsse. Wenn Förderbedingungen mit wenigen Tagen Vorlauf geändert werden, erschwert das die Arbeit der Immobilienverwaltungen erheblich und kann laufende Projekte wirtschaftlich verändern.

Nach Angaben der KfW betreffen die Änderungen unter anderem die Förderhöchstbeträge, Einkommensboni, den Klimageschwindigkeitsbonus, Förderobergrenzen sowie die systemische Sanierung. Die Anpassungen der BEG-Richtlinien befinden sich laut KfW noch in Abstimmung; endgültige Merkblätter sollen anschließend bereitgestellt werden. 

Weitere Informationen:
Die offizielle KfW-Information für Multiplikatoren vom 9. Juli 2026 mit den wichtigsten Eckpunkten zur BEG-Umstellung steht hier als PDF zum Download bereit.

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