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Immobilienpreise steigen weiter: Mehrfamilienhäuser treiben Markt, Mieten klettern spürbar

Die Preisentwicklung am deutschen Immobilienmarkt hat sich im dritten Quartal 2025 weiter verstärkt. Der gesamtdeutsche Immobilienpreisindex über alle Objektarten legte gegenüber dem Vorjahr um 3,6 Prozent und gegenüber dem Vorquartal um 0,7 Prozent zu. Der Aufwärtstrend, der seit dem Frühjahr 2024 zu beobachten ist, setzt sich damit fort.

Besonders deutlich zeigt sich die Dynamik im Wohnsegment. Wohnimmobilien verteuerten sich binnen Jahresfrist um 3,8 Prozent. Maßgeblich verantwortlich dafür sind Mehrfamilienhäuser, deren Preise im Jahresvergleich um 5,2 Prozent zulegten. Damit entwickeln sie sich erheblich stärker als selbst genutztes Wohneigentum, das lediglich um 2,4 Prozent anstieg. Auch im Quartalsvergleich bleibt das Bild stabil: Mit einem Plus von 0,9 Prozent lag das Wachstum von Mehrfamilienhäusern über dem von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.

Die anhaltende Knappheit am Mietmarkt zeigt sich ebenso in den Neuvertragsmieten, die um 3,7 Prozent zulegten. In den großen Städten fällt der Preisschub noch deutlicher aus. Die sieben größten Metropolen verzeichneten im Durchschnitt ein Wohnpreiswachstum von 4,6 Prozent. Die Bandbreite reicht von 2,4 Prozent in Stuttgart bis 5,3 Prozent in München. Auch die Mieten zogen dort um durchschnittlich 3,8 Prozent an, mit Spitzen von über fünf Prozent in Düsseldorf.

Parallel gehen die Renditen zurück. Der Index für Liegenschaftszinsen sank im Bereich der Mehrfamilienhäuser um 1,4 Prozent, da die Preise stärker steigen als die Mieten. In den Top-Städten beträgt der Rückgang im Mittel 1,1 Prozent. Einzige Ausnahme ist Stuttgart, wo die Renditen leicht zulegten.

Im Gewerbesektor bleibt das Bild differenzierter. Büroimmobilien verzeichnen einen Preisanstieg von drei Prozent auf Jahressicht und 0,6 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Damit entwickeln sie sich dynamischer als Handelsimmobilien, deren Preise um 2,2 Prozent im Jahresvergleich und 0,5 Prozent im Quartal zulegten. Die Mietentwicklung folgt diesem Muster: Büroflächen legten um 3,2 Prozent zu, während der Einzelhandel nur 1,9 Prozent erreichte.

Für die kommenden Jahre wird nicht mit einer Entspannung am Wohnungsmarkt gerechnet, so das Fazit des aktuellen vdp-Immobilienpreisindex: https://www.pfandbrief.de/wp-content/uploads/2025/11/vdp_Index_Q3-2025_DE_Online.pdf

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NIS2: Immobilienwirtschaft warnt vor Überregulierung und Risiken für Quartiersenergie

Der VDIV und die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID)begrüßen die grundsätzliche Zielrichtung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes, warnen jedoch vor erheblichen Belastungen für Klimaschutz- und Quartiersprojekte. Der Gesetzentwurf überträgt die Vorgaben der EU-NIS-2-Richtlinie in nationales Recht und sieht strenge Sicherheitsanforderungen, erweiterte Meldepflichten und höhere Sanktionen vor. Ziel ist ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in Wirtschaft und Verwaltung.

Der aktuelle Entwurf jedoch führt zu unverhältnismäßigen Auswirkungen auf die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Viele Unternehmen fallen allein aufgrund ihrer Immobilienwerte in Schwellenkategorien, obwohl ihre Kerntätigkeit nicht der kritischen Infrastruktur zuzuordnen ist. Zudem existiert in Gebäuden eine Vielzahl kleiner Energie- und Versorgungseinrichtungen wie Photovoltaikmodule oder Mieter-Ladepunkte, die keinen relevanten Einfluss auf die allgemeine Versorgungssicherheit haben.

Drei zentrale Klarstellungen sollen daher erfolgen: Erstens sollen Nebentätigkeiten wie die lokale Stromerzeugung durch Dach-Photovoltaik und ausschließlich mieterseitig genutzte Ladepunkte nicht erfasst werden. Zweitens sollen kleine Gebäude- und Nahwärmenetze klar von versorgungskritischen Fernwärmenetzen abgegrenzt werden. Zur Orientierung solle die FFVAV herangezogen werden, nicht das Gebäudeenergiegesetz. Drittens sollen bei verbundenen Unternehmen nur die für den Betrieb sicherheitsrelevanter Einrichtungen notwendigen IT-Systeme bewertet werden, nicht allgemeine Verwaltungssoftware.

Parallel hat der Innenausschuss des Bundestags den Entwurf zum NIS2UmsuCG in modifizierter Fassung gebilligt. Der Anwendungsbereich wird erweitert, neue Einrichtungskategorien werden eingeführt und das bisherige einstufige Meldeverfahren durch ein dreistufiges Melderegime ersetzt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll zusätzliche Aufsichtsbefugnisse erhalten. 

„Für die Immobilienwirtschaft steigt damit der Abstimmungsbedarf erheblich. Sollten dezentrale Energieanlagen oder Quartierswärmelösungen unter die strengeren NIS-2-Regelungen fallen, drohen zusätzliche Kosten, Meldepflichten und komplexe IT-Sicherheitsanforderungen. Wir müssen daher Cyberschutz und Klimaschutz kohärent ausbalancieren und Rechtsklarheit schaffen“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. 

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