Steuerliche Förderung für energetische Sanierung

Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern zu wollen. Das Vorhaben ist bislang noch nicht umgesetzt worden, nun hat aber Bundesbauminister Horst Seehofer in Aussicht gestellt, dies in die Beratung des Klimakabinetts einzubringen.

Das Klimakabinett hat im April 2019 die Arbeit aufgenommen (» der DDIV berichtete). Unter dem Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel sollen die beteiligten Minister Vorschläge zum Erreichen der Klimaziele zusammentragen. Der Rheinischen Post sagte Seehofer in einem Interview: „Ich werde dem Klimakabinett vorschlagen, die Sanierung von Altbauten in mehreren Schritten steuerlich absetzbar zu machen. Der Altbaubestand hat das größte Potenzial der CO2-Reduzierung. Mit sanierten Häusern könnten wir unseren CO2-Ausstoß um zwei Drittel verringern.” Es gäbe viele Teile des Hauses, die man energetisch sanieren könne. Da die wenigsten Hausbesitzer alles auf einmal finanzieren könnten, seien Steuervergünstigungen in verschiedenen Sanierungsabschnitten denkbar. Als Fördervolumen nennt der Bundesbauminister einen Umfang von ein bis zwei Milliarden Euro.

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