Grundsteuer: Schleswig-Holstein wählt Scholz’ Bundesmodell

Das Hin und Her bei der Grundsteuerdiskussion in Schleswig-Holstein scheint ein Ende zu haben: Die Jamaika-Koalition von Schleswig-Holstein hat sich nun wohl doch auf die Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums geeinigt. „Es wird auf das Bundesmodell hinauslaufen“, sagte CDU-Finanzpolitiker Ole-Christopher Plambeck am 21. Januar. Der Wirtschaftsrat der CDU Schleswig-Holstein warnte bei der Übernahme des Bundesmodells vor „sozialistischen Experimenten“.

Innerhalb der Partei hätte man sich laut Plambeck das komplett wertunabhängige Modell Bayerns vorstellen können. Finanzministerin Monika Heinold (Die Grünen) hingegen hatte auf der wertbasierten Komponente des Bundesmodells beharrt, das sich auf den Wert und auf die Fläche einer Immobilie stützt. Ein eigenes Modell, das – wie in Hessen geplant – außer der Fläche auch die Lage eines Grundstücks berücksichtigt (» der VDIV berichtete), hatte die FDP ins Spiel gebracht. Allerdings gebe es in Schleswig-Holstein für rund 15 Prozent der Flächen gar keinen Bodenrichtwert und für weitere etwa 30 Prozent keinen eindeutigen.

Das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz entwickelte Modell sei „für das Eigentum in Deutschland ein weiterer Sargnagel“, betonte der Landesvorsitzende des CDU-Wirtschaftsrates, Christian von Boetticher. Er sieht zudem verfassungsrechtliche Probleme und warnt vor steigenden Mieten als Konsequenz des Bundesmodells.

Einige Bundesländer wollen von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, bislang hat allerdings nur Baden-Württemberg ein eigenes Gesetz vorgelegt (» der VDIV berichtete). Die Zeit drängt: Für die konkrete Umsetzung gilt zwar eine Frist bis Ende 2024. Doch die erste Hauptfeststellung für die neuberechnete Grundsteuer soll in den Finanzämtern bereits im Januar 2022 erfolgen.

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