Grundsteuer: Gesetzentwurf bis Ende des Jahres

Die CDU/CSU-Fraktion fragte in der Aussprache des Finanzausschusses, ob es ein sogenanntes Abweichungsrecht für die Bundesländer geben könne. Zudem sei zu klären, ob Vergünstigungen bei der Grundsteuer, beispielsweise für den sozialen Wohnungsbau, verfassungsrechtlich möglich seien.

Aus Sicht der SPD-Fraktion könne es kein Abweichungsrecht geben. Zudem drängten die Sozialdemokraten zur Eile, schließlich sei man den Städten und Gemeinden verpflichtet, die auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen sind.

Die FDP-Fraktion mahnte zu weiteren Diskussionen. So hätten neben Bayern weitere Bundesländer ihre Bedenken gegen eine komplizierte und bürokratische Regelung geäußert.

Während die Linksfraktion vor einem „steuerpolitischen Separatismus aus Bayern warnte, befürchtete die AfD-Fraktion ein Scheitern der Reform und verlangte, die Grundsteuer ganz abzuschaffen und den Kommunen stattdessen einen Hebesatz bei der Einkommenssteuer zu gewähren.

Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen erfragten, welche Mieten zur Berechnung der Steuer herangezogen werden sollen – und ob es einen Plan B gebe, sollte es bis Ende des Jahres zu keiner Einigung kommen. Die Bundesregierung empfahl, Detailfragen erst zu erörtern, wenn der Gesetzentwurf vorliegt.

BID plädiert auch weiterhin für ein wertunabhängiges Flächenmodell

Die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, der auch der DDIV angehört, plädiert weiterhin für das wertunabhängige Flächenmodell auf Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen. Das sogenannte Kompromissmodell wird abgelehnt. Das Flächenmodell erfülle die verfassungsrechtlichen Vorgaben und könne innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden. Es ist leicht nachvollziehbar und wenig streitanfällig. Darüber hinaus besteht kein bzw. kaum Anpassungsbedarf, wodurch ein stabiles und planbares Grundsteueraufkommen sichergestellt werden kann. Das vorgeschlagene Kompromissmodell bedeutet genau das Gegenteil, so die BID.

Über die Reform

Im April 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer verfassungswidrig sei. Die geforderte Korrektur der Bewertungsvorschriften muss bis zum 31. Dezember 2019 vorgelegt und bis Ende 2024 umgesetzt sein. Verfehlt die Bundesregierung eine Reform innerhalb der Frist, drohen den Kommunen Steuerausfälle. Mit einem Ertrag von jährlich rund 14 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular