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Bürokratie abbauen angekündigt – neues Kontrollregime beschlossen

Mit dem am 26. Februar im Bundestag beschlossenen Tariftreuegesetz werden Bundesvergaben im Bau- und Dienstleistungsbereich sowie Konzessionen künftig an verbindliche Tariftreueerklärungen und Nachweise gekoppelt, sobald der geschätzte Auftragswert 50.000 Euro erreicht. Lieferaufträge bleiben in der beschlossenen Fassung ausgenommen. Damit wird die Vergabe nicht nur an materielle Leistungsfähigkeit, sondern zusätzlich an ein neues System aus Pflichten, Prüfungen und Sanktionen gebunden.

Das Gesetz etabliert neue Kontrollstrukturen und Verfahrensschritte: Vorgesehen sind unter anderem eine Clearingstelle sowie eine „Prüfstelle Bundestariftreue“ bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zudem anlassbezogene Kontrollen. Verstöße können zu Vertragsstrafen, Kündigungsrechten und vergaberechtlichen Folgen führen. Besonders praxisrelevant ist die Ausweitung der Haftungsrisiken entlang der Nachunternehmerkette: Auftragnehmer müssen Tariftreue nicht nur zusichern, sondern die Einhaltung auch in der Liefer- und Leistungskette absichern, was die Angebotsprüfung und die laufende Vertragssteuerung erheblich aufbläht. Ab 2028 soll zusätzlich ein Verfahren zur elektronischen Entgeltabfrage eingeführt werden, das weitere Schnittstellen und Nachweispflichten erwarten lässt.

Für die Immobilienverwaltung ist die Wirkung klar: Mehr Nachweis, Dokumentations- und Haftungsaufwand fließt in Kalkulationen ein. Das verteuert Bauleistungen, technische Dienstleistungen und komplexe Sanierungsvorhaben – insbesondere dort, wo mehrere Gewerke und Nachunternehmer eingesetzt werden. In der Folge steigen Projektkosten und mittelbar Hausgelder, Betriebs. und Modernisierungskosten. Das trifft Eigentümergemeinschaften mittelbar und verschärft den Zielkonflikt zwischen schnellerer Umsetzung, bezahlbarem Wohnen und begrenzten Budgets in WEG.

Besonders hervorzuheben: In der politischen Debatte wird einerseits Bürokratieabbau angekündigt, andererseits entsteht mit dem Tariftreuegesetz ein neues Kontroll- und Haftungssystem (also neue Bürokratie). Das steht konträr zu den Zielen, schneller zu bauen, Sanierungen zu beschleunigen und Wohnen bezahlbar zu halten. Noch schwerer nachvollziehbar wird diese Linie, wenn parallel Qualifikations- und Weiterbildungspflichten für treuhänderisch arbeitende Immobilienverwaltungen abgeschafft werden sollen (BT-Drs.: 21/3740). Gerade dort, wo Verantwortung für Vermögen, Werterhalt und rechtssichere Bewirtschaftung getragen wird, braucht es klare Standards und Professionalität statt Absenkung. Das ist keine unnötige Bürokratie, das ist Verantwortungsbewusstsein.

„Wir neue Bürokratie, die Vergaben ausbremst und Kosten nach oben treibt. Das ist das Gegenteil von bezahlbarem Wohnen und mehr Eigentum. Und ausgerechnet bei Qualifikation und Weiterbildung der treuhänderisch tätigen Immobilienverwaltungen soll die Professionalität ausgebremst werden. Ambivalenter könnte das Handeln der Bundesregierung nicht sein“, sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

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Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Ein guter Schritt – aber die Förderung muss passen

Mit den in der vergangenen Woche bekanntgegebenen Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wird die nächste Phase der Wärmewende im Bestand neu justiert. Vorgesehen ist die Abkehr von der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe aus dem Gebäudeenergiegesetz. An ihre Stelle soll ein technologieoffener Katalog zulässiger Heizungsoptionen treten. Flankierend sind neue Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe vorgesehen: eine stufenweise Verpflichtung („Bio-Treppe“) sowie zusätzliche Quoten für Grüngas und Grünöl.

Für Immobilienverwaltungen rückt damit weniger die politische Grundsatzdebatte in den Fokus als die Umsetzungsfähigkeit in der Praxis von Wohnungseigentümergemeinschaften. Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum sind dort nur über formale Beschlüsse, belastbares Fristenmanagement, gesicherte Finanzierung sowie rechtssichere Vergabeprozesse realisierbar. Genau daraus folgt: Die Ausgestaltung der Details muss konsequent WEG-tauglich erfolgen, damit Entscheidungen fristgerecht, anfechtungsfest und wirtschaftlich getroffen werden können.

Die vorgesehene Bio-Treppe und die ergänzende Grüngas-/Grünölquote kann nur dann zu mehr Handlungsspielraum führen, wenn sie nicht neue Unsicherheiten in Wohnungseigentümergemeinschaften trägt. Ohne standardisierte, digital prüfbare Nachweise, klare Verantwortlichkeiten und eine rechtssichere Dokumentation werden WEG-Beschlüsse nicht einfacher, sondern schwieriger. Das gilt insbesondere dann, wenn Quoten bilanziell über Lieferketten und Dokumentation erfüllt werden: WEG brauchen hierfür einen klaren, praxistauglichen Prüf- und Nachweispfad.

Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV, meint: „WEG werden nur umsetzen, was sie rechtssicher beschließen und wirtschaftlich tragen können. Wenn die 65-Prozent-Vorgabe ersetzt wird und Bio-Treppe und Quotenlogik an ihre Stelle treten, müssen Einzelheiten so klar geregelt sein, dass Eigentümergemeinschaften fristgerecht entscheiden, beauftragen und umsetzen können.“

Der VDIV Deutschland schlägt für die Ausarbeitung der gesetzlichen Details Folgendes vor:

  • WEG-taugliche Übergänge und Fristen benötigen realistische Zeitachsen für Beschluss, Planung, Angebote, Vergabe und Umsetzung, dazu gehören klare Stichtage und Umsetzungsfenster entlang des vorgesehenen Inkrafttretens vor dem 1. Juli 2026, des Quotenstarts ab 2028 sowie der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 bis zum Pfadverlauf Richtung 2040;
  • stabile Förderung als Beschlussgrundlage benötigt Verlässlichkeit über Projektlaufzeiten, klare Kriterien, planbare Budgets, die angekündigte auskömmliche Finanzierung der BEG bis mindestens 2029 muss sich in verlässlich anwendbaren Förderbedingungen niederschlagen;
  • belastbare Nachweislogik für die Bio-Treppe und Grüngas-/Grünölquote muss standardisiert, digital sowie rechtssicher sein und benötigt eindeutige Zuständigkeiten in WEG, insbesondere für bilanzielle Erfüllung sind standardisierte, digital prüfbare „Book-and-Claim“-Nachweise und klare Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette erforderlich;
  • Kosten- und Verfügbarkeitsrisiken müssen adressiert werden, um Verlagerung von Preis- und Lieferrisiken in die Eigentümergemeinschaft zu verhindern, das betrifft ausdrücklich auch Tarife/Verfügbarkeiten klimafreundlicher Brennstoffanteile im Rahmen der Bio-Treppe;
  • Kohärenz mit kommunaler Wärmeplanung sicherstellen, damit WEG trotz vorgesehener Entkopplung von Wärmeplanung und Heizungsregulierung belastbare Orientierung erhalten und Beschlüsse nicht ins Leere laufen, wenn lokale Optionen noch nicht hinreichend konkret sind;
  • Vorgaben müssen so gestaltet werden, dass sie in Eigentümerversammlungen praktikabel zu beschließen sind, nicht anfechtungsanfällig werden und bürokratiearm umzusetzen sind. Dazu gehört ein klarer Prüf- und Kontrollpfad (ohne zusätzliche Bürokratie), der an bestehende Prüfprozesse (z. B. im Rahmen der Abgasprüfung) anschließt;
  • Regelungen zum Schutz vor überhöhten Nebenkosten müssen so konkret gefasst werden, dass WEG Wirtschaftlichkeit rechtssicher bewerten und anfechtungsfest beschließen können;
  • bei der vorgesehenen Weiterentwicklung der Fernwärmeregeln (Transparenz, Preis- und Verbraucherschutz, Weitergabe- und Umlagelogik) sind WEG-spezifische Anforderungen zu berücksichtigen, damit Anschluss- und Lieferentscheidungen planbar, finanzierbar und beschlussfest werden.

 

Weitere Details dazu, was Immobilienverwaltungen und Eigentümer jetzt konkret planen müssen, finden Sie hier. 

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