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Preisschere auf Europas Wohnungsmärkten öffnet sich weiter

Nach einer Phase der Preiskorrektur steigen die Preise für Wohnimmobilien in Europas Metropolen wieder – jedoch mit zunehmender Spreizung. Laut dem aktuellen Bericht des Investmentmanagers Patrizia legten die Werte in den 25 wichtigsten Wohnungsmärkten im zweiten Quartal 2025 im Durchschnitt zu, die Unterschiede zwischen den Städten fielen jedoch deutlich größer aus als vor 2022.

So verzeichnen Städte im obersten Quartil Preissteigerungen von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, während die Werte im unteren Quartil lediglich um 3 Prozent zulegten. Patrizia deutet dies als strukturellen Wandel: Nicht mehr allein das Kapitalvolumen, sondern vor allem Fundamentaldaten, lokale Rahmenbedingungen und die Qualität einzelner Objekte bestimmen die Entwicklung.

Als zentralen Faktor für die Ertragsstärke von Investitionen identifiziert der Bericht die Bezahlbarkeit der Mieten – mit teils erheblichen Unterschieden selbst innerhalb einzelner Städte.

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SEPA-Sicherheitsmaßnahme: Verification of Payee ab 9. Oktober 2025 Pflicht

Zum 9. Oktober 2025 tritt mit der EU-Verordnung 2024/886 die „Verification of Payee“ (VoP) als verpflichtende Sicherheitsmaßnahme im SEPA-Zahlungsverkehr in Kraft. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle durch eine vorgelagerte Prüfung von Empfängerdaten zu vermeiden.

Künftig müssen Zahlungsdienstleister sicherstellen, dass vor Autorisierung einer SEPA- oder Echtzeitüberweisung ein Abgleich zwischen Empfängername und IBAN erfolgt. Bei Abweichungen können Zahlungen gestoppt oder zusätzliche Prüfungen erforderlich werden. Besonders relevant ist dies für Geschäftskonten: Hier muss der Empfängername mit dem im Handelsregister eingetragenen Firmennamen übereinstimmen.

Für Immobilienverwaltungen entstehen daraus konkrete Handlungsbedarfe:

  • Systemprüfung: Sicherstellen, dass Zahlungsverkehrssysteme – insbesondere EBICS-Lösungen – VoP unterstützen.
  • Datenqualität: Stammdaten zu Eigentümern, Dienstleistern und Geschäftspartnern prüfen und bereinigen.
  • Prozessintegration: Ergebnisse der VoP-Abgleiche in bestehende Zahlungsfreigaben und Kontrollmechanismen einbinden.
  • Partnerabstimmung: Banken und Softwareanbieter frühzeitig einbeziehen, um Gateways, APIs und Prüfstrecken rechtzeitig anzupassen.

Die Einführung der VoP bedeutet eine tiefgreifende strukturelle Veränderung im Zahlungsverkehr. Wer frühzeitig handelt, vermeidet nicht nur regulatorische Risiken, sondern profitiert von höherer Sicherheit und Effizienz bei Transaktionen. Für Immobilienverwaltungen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die Umsetzung vorzubereiten.

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