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EU-Umweltomnibus: Weniger Berichtspflichten, schnellere Genehmigungen geplant

Im Rahmen ihrer Simplifizierungsagenda will die EU-Kommission Umweltauflagen teilweise lockern und Verwaltungsverfahren beschleunigen. Vorgesehen sind unter anderem Ausnahmen bei Berichtspflichten, vereinfachte Genehmigungen für Dekarbonisierungsprojekte und gestraffte Verfahren für Energie- und Netzinfrastruktur.

Für die Immobilienwirtschaft sind vor allem schnellere Genehmigungsprozesse relevant, etwa beim Stromnetzausbau oder bei Projekten der Energiewende. Gleichzeitig sollen kleinere Unternehmen bei der erweiterten Herstellerverantwortung entlastet werden, indem Pflichten reduziert oder flexibilisiert werden.

Unberührt bleiben vorerst zentrale Regelwerke wie das Renaturierungsgesetz. Dennoch signalisiert der Omnibus eine klare politische Stoßrichtung: weniger Bürokratie, mehr Umsetzungsdynamik. 

Zum Hintergrund: Der EU-Umweltomnibus ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Gesetzespaket der EU-Kommission, mit dem bestehende Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorgaben gebündelt vereinfacht, abgeschwächt oder angepasst werden sollen.

Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, Genehmigungen zu beschleunigen und Unternehmen zu entlasten, ohne zentrale Klimaziele formell aufzugeben. Die Kommission spricht von „Vereinfachungen für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit“.

Kernelemente des Umweltomnibus sind:

  • die Reduzierung von Berichtspflichten. Unternehmen sollen weniger detaillierte Angaben zu Umweltverbräuchen, Verpackungen und bestimmten Nachhaltigkeitskennzahlen machen müssen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen entlastet werden.
  • die Lockerung einzelner Umweltauflagen. Vorgesehen sind Ausnahmen und Vereinfachungen in der Industrieemissionsrichtlinie sowie abgeschwächte Anforderungen an Umweltmanagementsysteme und Transformationspläne.
  • die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das betrifft vor allem Energie- und Infrastrukturprojekte wie Stromnetze, erneuerbare Energien, Dekarbonisierungsvorhaben und den Zugang zu kritischen Rohstoffen. Lange Genehmigungszeiten gelten als Investitionshemmnis.
  • die Entschärfung der erweiterten Herstellerverantwortung. Pflichten zur Registrierung in nationalen Registern und zur Benennung von Bevollmächtigten sollen reduziert oder freiwillig ausgestaltet werden, um Mehrfachbürokratie zu vermeiden.

Wichtig ist: Zentrale EU-Umweltgesetze werden nicht abgeschafft. Das Renaturierungsgesetz, die Verpackungsverordnung oder die grundlegenden Klimaziele bleiben bestehen. Der Umweltomnibus greift vor allem auf der Ebene der Umsetzung, Nachweispflichten und Verfahren ein.

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KfW-Zuschuss 432: Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement mit hoher Förderquote

Das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ unterstützt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Quartier und zur Beschleunigung der kommunalen Wärmeplanung. Gefördert werden sowohl die Erstellung integrierter Quartierskonzepte als auch ein mehrjähriges Sanierungsmanagement.

Quartierskonzepte analysieren Energieverbräuche, Einsparpotenziale und entwickeln konkrete Maßnahmenpakete einschließlich Kosten, Wirtschaftlichkeit und Zeitplänen. Für das Sanierungsmanagement werden unter anderem Koordination, Akteursvernetzung und Förderberatung unterstützt. Die Förderhöchstbeträge liegen bei bis zu 200.000 Euro für Konzepte und bis zu 400.000 Euro für das Management je Quartier.

Kommunen können die Zuschüsse an private und gemeinnützige Akteure weiterreichen, darunter Wohnungsunternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Für Immobilienverwaltungen eröffnen sich damit Ansatzpunkte, WEG in kommunale Quartiersstrategien einzubinden und Maßnahmen gebündelt umzusetzen.

Details zur Förderung können Sie hier nachlesen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Energie-Versorgung-und-Netze/Energetische-Stadtsanierung-(432)/ 

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