Antragsverfahren für Marktanreizprogramm (MAP) vereinfacht

Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme und Kälte wird seit vielen Jahren staatlich gefördert. Eigens hierfür hat die Bundesregierung das Marktanreizprogramm (MAP) ins Leben gerufen. Um die Förderung künftig noch transparenter und einfacher zu gestalten, vereinheitlichte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nun das Antragsverfahren.

Ab 1. Januar 2018 muss der Förderantrag in allen Fällen einheitlich vor Beginn der Maßnahme, beispielsweise die Installation einer Solarthermieanlage, gestellt werden. Planungsleistungen können dagegen bereits vor Antragsstellung beauftragt werden. Andere Anforderungen an die Förderfähigkeit bleiben davon unberührt. Bis Jahresende gilt eine Übergangsfrist für entsprechende Förderfälle. Mehr Informationen sind beim Bafa, im Referat MAP, unter » www.bafa.de… erhältlich.

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