Klimaschutzbericht 2022 dokumentiert Nachholbedarf

Gegenüber dem Referenzjahr 1990 wurde eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 38,7 Prozent erzielt. Die Bundesregierung hat angekündigt, noch in diesem Jahr ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm vorzulegen, um die CO2-Emissionen bis 2030 nahezu zu halbieren.

Der Bericht muss gemäß § 10 Absatz 1 des Klimaschutzgesetztes jährlich vorgelegt werden. Er stellt die Entwicklung der Emissionen sowie den Stand der Umsetzung der Klimaschutzprogramme und ihre Minderungswirkung dar und ist daher eine wichtige Orientierung für die Klimaschutzpolitik der Bundesrepublik.

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