Bundesregierung billigt Gesetzentwurf zu nationalem Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen

Die Bundesregierung wird ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr einführen. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über einen neuen nationalen Emissionshandel.

Während der europäische CO2-Emissionshandel nur Betriebe der gewerblichen Luftfahrt, der Strom- und Wärmeerzeugung und energieintensiver Industrien wie Ölraffinerien und Stahlwerke umfasst, erhält in Deutschland damit auch der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen CO2-Preis und verteuert beides. So will das Bundeskabinett Anreize setzen, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen. Die Maßnahme ist Teil des » Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.

Ab 2021 gilt für fünf Jahre ein Festpreis: Er startet mit zehn Euro pro Tonne CO2 und steigt bis zum Jahr 2025 auf 35 Euro pro Tonne. Das soll zu hohe Anfangsbelastungen für Verbraucher verhindern und gleichzeitig Planungssicherheit gewährleisten sowie ausreichend Zeit bieten, um klimaschonende Anlagen zu erwerben. Nach der fünfjährigen Einführungsphase müssen die Verschmutzungsrechte, deren Gesamtmenge gemäß den deutschen Klimazielen begrenzt ist, per Auktion ersteigert werden. Der Preiskorridor ist dabei auf 35 bis 60 Euro pro Tonne festgelegt (» der VDIV berichtete).

Investitionen und Entlastungen

Die Bundesregierung plant, die zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Maßnahmen des Klimaschutzprogramms investieren und teilweise als Ausgleich für höhere Kosten an die Verbraucher zurückgegeben. So wird mittelfristig die EEG-Umlage als Gegengewicht zur neuen CO2-Bepreisung gesenkt: Sie soll ab 2021 um 0,25 Cent pro Kilowattstunde sinken, ab 2022 um 0,5 Cent und ab 2023 um 0,625 Cent.

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