Seit dem 1. Februar greifen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erneut abgesenkte Vergütungssätze für neu in Betrieb gehende Photovoltaik-Anlagen. Wie gesetzlich vorgesehen, werden die Einspeisetarife halbjährlich um ein Prozent reduziert. Betroffen sind sämtliche Dachanlagen bis 100 Kilowatt Leistung.
Für kleine Dachanlagen bis 10 Kilowatt beträgt die Vergütung bei Teileinspeisung künftig 7,78 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung 12,34 Cent. Anlagen mit einer Leistung von über 10 bis 40 Kilowatt erhalten bei Überschusseinspeisung 6,73 Cent und bei vollständiger Einspeisung 10,35 Cent pro Kilowattstunde. Für größere Dachanlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt liegt die Vergütung bei Teileinspeisung bei 5,50 Cent, bei Volleinspeisung ebenfalls bei 10,35 Cent pro Kilowattstunde.
Die Anpassung erfolgt automatisch im Rahmen des geltenden Degressionsmechanismus. Für Projektentwicklung, Bestandshalterinnen und Bestandshalter sowie und Immobilienverwaltungen bedeutet dies eine fortlaufende Anpassung der Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Neuanlagen.
Parallel dazu ist die Marktdynamik differenziert. Im Jahr 2025 ging – gemessen an der installierten Leistung – mehr Photovoltaik auf Freiflächen ans Netz als im Dachsegment. Die Nachfrage nach Dachanlagen zeigte sich zuletzt rückläufig. Zusätzliche Verunsicherung entsteht durch politische Diskussionen über die zukünftige Förderstruktur. Seitens des Bundeswirtschaftsministeriums wurde angekündigt, die Förderung kleiner Dachanlagen grundsätzlich zu überprüfen.
Hinzu kommt, dass die derzeitige Ausgestaltung der Einspeisevergütung beihilferechtlich nur noch bis Ende des Jahres genehmigt ist. Eine Novelle des EEG steht aus. In der energiepolitischen Debatte werden unter anderem Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) als mögliches künftiges Förderinstrument diskutiert.
Für die Immobilienwirtschaft gewinnt damit die strategische Einbindung von Photovoltaik-Anlagen in Eigenverbrauchs- und Mieterstrommodelle weiter an Bedeutung. Sinkende Vergütungssätze erhöhen den Druck, Wirtschaftlichkeit primär über Eigenstromnutzung, Netzdienstleistungen und sektorübergreifende Konzepte sicherzustellen.
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