25. Deutscher Verwaltertag voraus: Rechtserwerb durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

In regelmäßigen Abständen erhalten Sie im DDIVnewsletter Einblicke in die Themenpalette des 25. Deutschen Verwaltertages. In der heutigen Ausgabe beantwortet Prof. Wolfgang Schneider die Frage: Was ist beim Rechtserwerb durch die WEG zu beachten? Und wie können Immobilienverwaltungen sich damit neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen?

Der Verband einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist rechtsfähig und kann deshalb auch selbst Rechte an Immobilien erwerben. Dazu gehören zunächst die sog. beschränkten dinglichen Rechte wie etwa Dienstbarkeiten und Grundschulden. In diesen Bereichen kann nun auf umständliche Absicherungen zugunsten sämtlicher Wohnungseigentümer verzichtet werden. So können z. B. Versorgungseinrichtungen (etwa für Fernwärmestationen) und Schuldanerkenntnisse (etwa für Hausgeldzahlungen) unmittelbar zugunsten des rechtsfähigen Verbandes im Grundbuch gesichert werden. Für diese Grundbucheintragungen sind lediglich einseitige verfahrensrechtliche Bewilligungen der betroffenen Eigentümer erforderlich.

Die Sache mit den Mehrheiten…

Die rechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft kann allerdings auch unmittelbar auf ihren Namen Immobiliareigentum erwerben. Dies können zum einen gewöhnliche Grundstücke, aber auch andere Wohnungs- oder Teileigentumsrechte sein. Zweckmäßig kann ein solcher Eigentumserwerb z. B. zur Absicherung von Stellplatzmöglichkeiten auf dem Nachbargrundstück oder in einem auf dem Nachbargrundstück befindlichen Mehrfachparker sein. Auch der Erwerb einer Hausmeisterwohnung ist in der Praxis vorstellbar. Der Rechtserwerb lässt sich insoweit ohne die früher notwendige Mitwirkung aller Wohnungseigentümer erreichen. Eine mehrheitliche Entscheidungsfindung kann jetzt unter bestimmten Voraussetzungen ausreichen.

Alles erfahren auf dem 25. Deutschen Verwaltertag

Diese Gestaltungsmöglichkeiten stellen auch neue Herausforderungen an WEG-Verwalter. Sie werden die Anforderungen an einen Rechtserwerb des rechtsfähigen Verbandes kennen müssen, um die Entscheidungsfindung in der Eigentümerversammlung rechtssicher moderieren zu können. In unserem Fachforum auf dem 25. Deutschen Verwaltertag am 7./8. September in Berlin erfahren Sie mehr. Anhand erprobter und gerichtsfester Fälle können Sie sich punktgenau über Grundsätze und Regularien informieren. Jetzt anmelden: » 25. Deutscher Verwaltertag…

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