Archiv für Mai 2026

Energieausweise: EU vereinheitlicht Standards – Umsetzung in Deutschland verzögert sich

Kern der Reform ist eine vereinheitlichte Bewertungsskala. Die bisherige Einteilung von A+ bis H entfällt. Künftig steht die Klasse A ausschließlich für Nullemissionsgebäude, während Klasse G die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands abbildet. Die konkrete Zuordnung erfolgt national, bleibt aber an die EU-Vorgaben gebunden.

Zugleich werden die Pflichten ausgeweitet: Ein Energieausweis ist künftig nicht mehr nur bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung erforderlich, sondern auch bei der Verlängerung von Mietverträgen sowie bei größeren Renovierungen, etwa wenn mehr als ein Viertel der Gebäudehülle betroffen ist. Bestehende Ausweise behalten allerdings ihre Gültigkeit von zehn Jahren, sodass alte und neue Skalen zunächst parallel im Markt bleiben.

Für Eigentümer und Verwaltungen steigt damit die Relevanz des Instruments weiter. Verstöße gegen die Pflicht zur Vorlage oder fehlerhafte Angaben können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ausnahmen gelten weiterhin etwa für denkmalgeschützte Gebäude oder sehr kleine Einheiten.

Unverändert bleibt die Systematik der Ausweise: Neben dem Verbrauchsausweis, der auf realen Energieverbräuchen basiert, liefert der Bedarfsausweis eine technisch fundierte Bewertung der Energieeffizienz. Gerade im Zuge steigender Anforderungen an Klimaschutz und Transparenz gewinnt letzterer weiter an Bedeutung.

Die EU setzt mit der Reform auf mehr Vergleichbarkeit und Transparenz. Für die Praxis in Deutschland kommt es nun entscheidend darauf an, die neuen Vorgaben rechtzeitig und rechtssicher in nationales Recht zu überführen.

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GMG: Kostenteilung soll kommen, Umsetzung weiter offen

Inhaltlich bestehen weiterhin Differenzen zwischen Union und SPD. Ersten Plänen zufolge soll die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfallen, stattdessen sollen fossile Heizsysteme zunächst weiter zulässig bleiben und erst ab 2029 schrittweise mit biogenen Anteilen ergänzt werden. Die Regelung, wonach neue Heizungen in bestehenden Gebäuden in Mittel- und Großstädten ab dem 1. Juli zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums auf Ende Oktober verschoben werden, mit dem Ziel, dass die 65-Prozent-Regelung gar nicht mehr wirksam wird. Besonders umstritten ist dabei, wie zusätzliche Belastungen sozial ausgewogen verteilt werden können.

Der VDIV Deutschland bewertet die Einigung zur Kostenteilung grundsätzlich positiv, sieht jedoch erhebliche Lücken bei der praktischen Umsetzung, insbesondere für Wohnungseigentümergemeinschaften. „Die politische Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, löst aber nicht die zentralen Umsetzungsfragen im Gebäudebestand“, erklärt Geschäftsführer Martin Kaßler. Rund 21,5 Prozent aller Wohnungen in Deutschland befinden sich in WEG-Strukturen.

Gerade dort bleiben wesentliche Fragen offen: Wie werden die neuen Kosten innerhalb der Gemeinschaft verteilt? Wie lassen sich Beschlüsse rechtssicher fassen, wenn finanzielle Auswirkungen noch unklar sind? Und wie können unterschiedliche Interessen innerhalb der Eigentümergemeinschaft berücksichtigt werden? Hinzu kommt die Unsicherheit bei der Förderung. Aus Sicht des VDIV sind verlässliche und langfristig planbare Förderbedingungen entscheidend, damit Eigentümergemeinschaften überhaupt Modernisierungsbeschlüsse fassen können.

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