Archiv für Mai 2026

Versorgungssicherheit und Gebäudemodernisierungsgesetz: Normenkontrollrat kritisiert Umsetzung

Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz soll ein Kapazitätsmarkt geschaffen werden, der ab 2031 gesicherte elektrische Leistung vergütet. Ziel ist es, Stromversorgung auch in Phasen geringer Einspeisung aus Wind und Sonne abzusichern. Dafür sollen neue Anlagen, Bestandsanlagen und weitere Technologien wie steuerbare Lasten an Ausschreibungen teilnehmen können.

Der Nationale Normenkontrollrat bewertet den Entwurf kritisch. Besonders beanstandet wird das Verfahren: Die Endfassung wurde dem Gremium am 12. Mai 2026 für eine Kabinettbefassung am 13. Mai 2026 vorgelegt. Aus Sicht des Normenkontrollrats entspricht das nicht den verbindlichen Vorgaben und erschwert die gesetzliche Kontrollfunktion erheblich.

Auch inhaltlich sieht der Normenkontrollrat deutliche Schwächen. Die Darstellung der Regelungsfolgen sei weder nachvollziehbar noch methodengerecht. Für mehrere Vorgaben fehlen demnach Berechnungsgrößen wie Fallzahlen, Zeitaufwand, Lohnsätze und Sachkosten. Dadurch lasse sich der Erfüllungsaufwand nicht belastbar prüfen. Für die Wirtschaft werden rund 26,5 Millionen Euro jährlicher und rund 184,2 Millionen Euro einmaliger Erfüllungsaufwand dargestellt. Für die Bundesverwaltung werden rund 736.000 Euro jährlich und rund 725.000 Euro einmalig genannt.

Besonders relevant sind die weiteren Kosten. Das Ministerium schätzt die Förderung der Kapazitäten im Jahr 2031 auf 1 bis 3 Milliarden Euro. Für die Jahre bis 2045 wird ein jährlicher Finanzierungsbedarf von 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro genannt. Diese Kosten sollen über eine Umlage von Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen werden. Konkrete Auswirkungen auf die Strompreise werden jedoch nicht ausgewiesen. Genau diese Transparenz wäre für Haushalte, Unternehmen und die Immobilienwirtschaft zentral, weil Stromkosten zunehmend in Gebäudebetrieb, Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur und Betriebskosten hineinwirken.

Die Kritik reiht sich in eine breitere Debatte über die Qualität aktueller Gesetzgebung ein. Kurz zuvor hatte der Normenkontrollrat auch das Gebäudemodernisierungsgesetz deutlich beanstandet. Kernstück des GModG ist die geplante Biotreppe: Statt der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizsystemen sollen ab 2029 zunächst mindestens zehn Prozent grüne Gase wie Biomethan oder Wasserstoff eingesetzt werden. Nach dem Kabinettsbeschluss soll die letzte Stufe 2040 bei 60 Prozent liegen. Für die Immobilienverwaltung bleibt entscheidend, dass Versorgungssicherheit, Energiepreise und Gebäudemodernisierung nicht in zusätzliche Komplexität, unklare Nachweise und kaum handhabbare Pflichten münden.

Hier finden Sie die Stellungnahmen des NKR: https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/DE/veroeffentlichungen/nkr-stellungnahmen/nkr-stellungnahmen_node.html

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Baukosten unter Druck: Politik sucht Wege für einfachere Standards

Der Wohnungsbau steht weiter unter massivem Kostendruck. Steigende Preise für Stahl, Beton, Dämmstoffe, Folien und Diesel verteuern Bauprojekte spürbar. Nach Angaben aus der Baupraxis liegen die Baukosten in einzelnen Bereichen bereits drei bis fünf Prozent höher als vor dem Irankrieg. Eine schnelle Entspannung wird nicht erwartet.

Bauministerin Verena Hubertz will dieser Entwicklung mit mehreren Maßnahmen begegnen. Im Zentrum steht ein neuer Gebäudetyp E, der einfachere Baustandards ermöglichen soll. Geplant ist ein Vertragsmodell im Bürgerlichen Gesetzbuch, das nicht automatisch auf maximal technisch mögliche Standards abstellt, sondern eine einfachere, rechtssichere Ausführung erlaubt. Nach Einschätzung des Ministeriums könnten dadurch zehn bis 20 Prozent der Baukosten eingespart werden.

Zugleich sollen neue Fördermodelle über die KfW den Wohnungsbau stützen. Auch eine Bundes-Wohnungsbaugesellschaft ist vorgesehen. Sie soll nicht selbst als Bauunternehmen auftreten, sondern Finanzierungsvorteile des Bundes für Bauprojekte nutzbar machen. Hintergrund ist das gute Rating des Bundes, das günstigere Konditionen ermöglichen könnte.

Für die Immobilienwirtschaft ist entscheidend, ob diese Ansätze schnell genug wirken. Die Zahl der Fertigstellungen bleibt deutlich hinter dem Bedarf zurück. Zugleich erschweren hohe Baukosten, steigende Finanzierungslasten und unsichere Materialpreise die Kalkulation neuer Projekte. Einfachere Standards können nur dann Entlastung bringen, wenn sie rechtssicher, bundesweit einheitlich und für Planer, Bauherren, Erwerber und spätere Nutzer nachvollziehbar ausgestaltet werden.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular