Archiv für Dezember 2025

Gasnetze werden zum Kostentreiber: Netzentgelte könnten bis 2045 auf 4.300 Euro steigen

Die Netzkosten für Gasanschlüsse stehen vor einem strukturellen Anstieg. Im kommenden Jahr sollen die Netzgebühren zunächst um rund zehn Prozent zulegen. Eine aktuelle Fraunhofer-Modellrechnung zeigt jedoch die langfristige Dimension: Für einen Drei-Personen-Haushalt könnten die jährlichen Gas-Netzgebühren bis 2045 auf bis zu 4.300 Euro steigen. Das entspräche in etwa dem Zehnfachen des heutigen Niveaus.

Treiber ist der geplante Rückzug vieler Kommunen aus der Gasinfrastruktur im Zuge der Wärmewende. Sinkt die Zahl der angeschlossenen Haushalte, verteilen sich Fixkosten auf weniger Netznutzer. In der Praxis entsteht eine Preisspirale, die unabhängig vom eigentlichen Gaspreis wirkt. Parallel steigen perspektivisch CO₂-Kosten, wodurch sich das Gesamtkostenbild für gasbasierte Wärmeerzeugung weiter verschärft.

Für die Immobilienverwaltung wird damit die Frage nach Investitionssicherheit zentral. Insbesondere in Beständen mit mittelfristig anstehenden Heizungserneuerungen nimmt das Risiko zu, dass Neuinvestitionen in Gastechnik schneller als erwartet unwirtschaftlich werden. Gleichzeitig planen viele Kommunen Alternativen wie Fernwärme. Doppelstrukturen dauerhaft zu finanzieren gilt als kaum tragfähig. Einzelne Städte haben bereits konkrete Ausstiegsdaten benannt, was die Notwendigkeit einer objektbezogenen Risikoanalyse erhöht.

Die Studie empfiehlt einen frühzeitigen, planbaren und schrittweisen Ausstieg, um Kosten zu dämpfen. Kritisch bewertet wird, dass ohne verbindliche Zeitpläne und mit kurzen Ankündigungsfristen die Steuerbarkeit sinkt. Für die Verwalterpraxis bedeutet das, Netzkosten- und Regulierungsrisiken konsequent in Wirtschaftlichkeitsrechnungen einzubeziehen.

Die Studie finden Sie hier: https://umweltinstitut.org/energie-und-klima/meldungen/mehrkosten-gasnetz-studie/ 

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Grundsteuer-Reform vorerst bestätigt: BFH weist Musterklagen ab, Verfassungsbeschwerde angekündigt

Der Bundesfinanzhof hat die seit Jahresbeginn geltende Grundsteuer-Reform des Bundes für rechtmäßig erklärt und Musterklagen aus Köln, Berlin und Sachsen abgewiesen. Damit bleibt das Bundesmodell zunächst anwendbar. Unterstützer der Klagen kündigten jedoch an, den Gang zum Bundesverfassungsgericht zu prüfen.

Kritikpunkte betreffen insbesondere die Bewertung über Bodenrichtwerte sowie die pauschale Ansatzmiete bei vermieteten Objekten. In regulierten Märkten kann die angesetzte Miete deutlich über der tatsächlich zulässigen liegen. Für die Verwaltungspraxis bedeutet das erhöhte Prüf- und Erklärungsbedarfe gegenüber Eigentümern.

Bereits 2024 hatte der BFH klargestellt, dass Eigentümer einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen können müssen. Voraussetzung ist eine Abweichung von mindestens 40 Prozent. Als Nachweise kommen Kaufverträge oder Gutachten in Betracht, was zusätzlichen Aufwand verursacht.

Kurzfristig ist nicht mit Rückerstattungen zu rechnen, mittel- bis langfristig bleibt die Entwicklung offen.

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