Archiv für Mai 2025

Erfolgreich abgewendet: „Gebäude-TÜV“ für Wohngebäude vom Tisch

Die Immobilienwirtschaft kann einen wichtigen Erfolg verzeichnen: Der Normentwurf „DIN 94681 – Verkehrssicherheitsprüfung für Wohngebäude“, vielfach als „Gebäude-TÜV“ kritisiert, wurde Anfang Mai vom zuständigen DIN-Ausschuss offiziell zurückgezogen. Damit entfällt auch die geplante Einspruchsberatung – der Normungsprozess ist beendet.

Die Norm hätte regelmäßige Prüfpflichten für bauliche Bestandteile wie Treppengeländer, Brüstungen oder Dachrinnen eingeführt, teilweise in jährlichen Intervallen. Trotz ihres formal „empfehlenden“ Charakters war absehbar, dass Gerichte, Versicherungen und Behörden die Norm in der Praxis als bindend interpretieren würden. Eine faktische Pflicht ohne gesetzliche Grundlage hätte sich etabliert – mit weitreichenden Folgen für Eigentümer und Verwalter.

Der VDIV Deutschland hatte gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) fristgerecht Einspruch gegen den Entwurf eingelegt. Die im Einspruch formulierten Kernkritiken stießen offenbar auf breite Zustimmung: fehlende gesetzliche Grundlage, versteckte Pflichtenverlagerung, erheblicher Mehraufwand, keine wirtschaftliche Folgenabschätzung und die drohende Etablierung einer Scheinpflicht durch die Hintertür.

Die Entscheidung zum Rückzug zeigt, dass strategisch platzierte Verbandsarbeit Wirkung entfaltet. Bereits 2022 konnte der VDIV erfolgreich die Einführung einer Norm zur WEG-Abrechnung verhindern. Mit der aktuellen Verhinderung eines „Gebäude-TÜV“ folgt ein weiterer Erfolg gegen die ausufernde Bürokratisierung der Branche. Gerade in Zeiten, in denen die Bundesregierung unter Bundeskanzler Merz dem Bürokratieabbau eine zentrale Rolle im Koalitionsvertrag einräumt, ist dieses Ergebnis ein wegweisendes Signal.

„Wer Bürokratie abbauen will, muss auch bereit sein, überflüssige Normierungsprojekte zu stoppen. Wir freuen uns, dass unsere Einwände gehört wurden – Eigentum muss verwaltbar und bezahlbar bleiben.“ kommentiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

“Erfolgreich abgewendet: „Gebäude-TÜV“ für Wohngebäude vom Tisch” erschien im Newsletter 05-2/2025

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Virtuelle Eigentümerversammlungen: Effizienzvorteile und neue Anforderungen für Verwaltungen

Mit dem politischen Kompromiss zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes wurde 2024 ein neues Kapitel für die Immobilienverwaltung aufgeschlagen: Eigentümerversammlungen dürfen seitdem rein virtuell durchgeführt werden – sofern ein entsprechender Beschluss der Gemeinschaft vorliegt. Für Verwalter bietet das digitale Format vielfältige Chancen zur Effizienzsteigerung, insbesondere bei mittelgroßen Wohnungseigentümergemeinschaften mit heterogener Eigentümerstruktur.

Der logistische und organisatorische Aufwand, der mit klassischen Präsenzveranstaltungen verbunden ist, entfällt in der digitalen Variante größtenteils. Eigentümer, die bislang aus terminlichen oder geografischen Gründen nicht teilnehmen konnten, erhalten einen niedrigschwelligen Zugang zur Versammlung. Für Verwalter bedeutet das: bessere Planbarkeit, gesteigerte Beteiligung und stabilere Beschlussfähigkeit.

Doch die Umsetzung ist nicht trivial. Zunächst ist ein ordnungsgemäßer Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich, um das Online-Format überhaupt rechtlich zulässig zu machen. Zudem müssen Verwalter sicherstellen, dass eingesetzte Systeme nicht nur eine stabile Übertragung, sondern auch den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Datensicherheit, Verfügbarkeit und technische Barrierefreiheit sind entscheidende Kriterien für den Erfolg virtueller Versammlungen.

Auch kommunikativ sind Verwalter stärker gefordert. Eigentümer müssen transparent über das neue Format, seine Vorteile und die formalen Voraussetzungen informiert werden. Ohne ein tragfähiges Konzept und klare Moderation kann die virtuelle Versammlung schnell an Akzeptanz verlieren – insbesondere in Gemeinschaften, die technisch unterschiedlich aufgestellt sind.

Für große Eigentümergemeinschaften kann ein hybrides Modell weiterhin sinnvoll sein, bei dem digitale und physische Formate kombiniert werden. Damit bleibt Raum für persönliche Interaktion, während gleichzeitig die organisatorischen Vorteile der Digitalisierung genutzt werden.

„Die virtuelle Eigentümerversammlung ist mehr als ein technisches Hilfsmittel – sie ist ein strategisches Werkzeug, das die Professionalisierung der Verwaltung fördert, Kosten reduziert und gleichzeitig die Einbindung der Eigentümer verbessert“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Zuletzt hatte das Handelsblatt dieses Thema noch einmal aufgegriffen. Den vollständigen Artikel mit weiteren Hintergründen und Praxiseinblicken finden Sie hier.

“Virtuelle Eigentümerversammlungen: Effizienzvorteile und neue Anforderungen für Verwaltungen” erschien im Newsletter 05-2/2025

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