Archiv für Februar 2020

Land Hessen haftet nicht für unwirksame Mietpreisbremse

Keinen Erfolg hatte die Klage von Mietern aus Frankfurt am Main gegen das Land Hessen. Nachdem zunächst das LG Frankfurt, dann auch der BGH im Sommer 2019 die Mietpreisbremse in Hessen für ungültig erklärt hatten, forderten sie den Ersatz der zu viel gezahlten Miete nun vor Gericht vom Land Hessen. Weil es die Verordnung nicht wirksam erlassen habe, müsse das Land nun dafür einstehen. Nun hat das OLG Frankfurt entschieden, dass der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber beim Erlass von Rechtsvorschriften grundsätzlich nur gegenüber der Allgemeinheit hafte, nicht gegenüber einzelnen Personen, die davon betroffen seien.

Mit der Entscheidung folgt das OLG Frankfurt der vorinstanzlich vertretenen Ansicht des LG Frankfurt. Geprüft wurde aber auch, ob die Mieter dafür zu entschädigen seien, dass sie im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Mietpreisbremse eine offenbar zu teuer angebotene Wohnung angemietet hätten, um später den überzahlten Teil der Miete zurückzufordern. Es kam jedoch zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit der Mietpreisbremse bereits so früh in Zweifel gezogen worden war, dass ein Vertrauen in ihre Gültigkeit nicht gerechtfertigt war. Gut möglich, dass die Kläger von der Revision Gebrauch machen und der BGH entscheiden muss.

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Der Trend geht zur Selbstnutzung der Eigentumswohnung

Je jünger Wohnhäuser in Deutschland sind, desto geringer ist der Anteil der vermieten Wohnungen und desto höher die Selbstnutzerquote. Nach Berechnungen von LBS Research auf Basis des Mikrozensus Wohnen leben in neu erbauten Mehrfamilienhäusern mehr Eigentümer als in den Vor- und Nachkriegsbauten. Zwar machen Einfamilienhäuser einschließlich Doppel- und Reihenhäusern mit einem Anteil von fast 72 Prozent immer noch das Gros des selbst genutzten Wohneigentums aus. In Mehrfamilienhäusern ab Baujahr 2011 aber beträgt die Selbstnutzerquote immerhin 29 Prozent, während sie in Gebäuden, die zwischen 1991 und 2010 errichtet wurden, bei knapp 27 Prozent liegt. 

In den Vor- und Nachkriegsbauten bis Baujahr 1978 sind gut 80 Prozent aller Wohnungen vermietet. Generell gilt: Je städtischer ein Wohnort ist, umso höher fällt der Anteil von Etagenwohnungen am selbst genutzten Eigentum aus. Laut Mikrozensus beträgt er in den Metropolen gut die Hälfte, in deren Speckgürteln ein Drittel und in den daran angrenzenden Kreisen nur noch etwas mehr als ein Viertel. Zwar sind selbstnutzende Eigentümer nicht die treibenden Kräfte des Wohnungsneubaus in den Städten. Dass es einen Trend zum Wohnen im Eigentum auch in den Städten gibt, steht allerdings außer Frage.

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