Archiv für Februar 2020

BMWi legt Entwurf für Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz vor

Mit dem von Bundeswirtschaftsministerium in gemeinsamer Federführung mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) vorgelegten Referentenentwurf wird eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden umgesetzt. Der wesentliche Regelungsinhalt sieht vor, dass bei Neubau bzw. größerer Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen in Wohngebäuden künftig jeder Stellplatz, in Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten.

Bis 1. Januar 2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten. Ausnahmen sind unter anderem für Gebäude vorgesehen, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und von ihnen genutzt werden, oder für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Bis zum 5. Februar konnten Länder und Verbände ihre Stellungsnahmen zum Referentenentwurf abgeben. Wohnungswirtschaftliche wie auch Eigentümerverbände äußerten sich überwiegend kritisch: Die Regelung sei wenig praktikabel, weil es derzeit noch zu viele technische und finanzielle Hemmnisse für den Ausbau der Ladeinfrastruktur gäbe. Man fürchte einen Anstieg der Wohnkosten und zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen für Eigentümer.

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Was den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur verzögert

Zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur stellt der Bund bis 2020 Fördermittel von 300 Mio. Euro zur Verfügung: 200 Mio. Euro für die Schnelllade-Infrastruktur und 100 Mio. Euro für die Normallade-Infrastruktur. Insgesamt sollen mindestens 15.000 Ladestationen bis 2020 aufgebaut werden. Die Steuerung der Förderaufrufe erfolgt über die Vorgabe von Kontingenten (pro Bundesland bzw. pro Kachel) bezüglich der Anzahl der zu fördernden Ladeinfrastruktur. Rund 7.400 Ladepunkte wurden errichtet, etwa 12.600 bereits bewilligte stehen noch aus. 

Die Bewilligungsquote für beantragte Fördermittel entsprechend der „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge″ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nach Regierungsangaben bei 67 Prozent im ersten Förderaufruf, bei 54 Prozent im zweiten Förderaufruf und bei 55 Prozent im dritten Förderaufruf gelegen, wobei hier noch elf Anträge in Bearbeitung sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Der größte Teil der abgelehnten Anträge sei aufgrund von Überschreitungen des Kontingents abschlägig beschieden worden, heißt es weiter. Mit den Fördergeldern aus den ersten drei Förderaufrufen wurden der Antwort zufolge rund 7.400 Ladepunkte errichtet. Bei etwa 12.600 bewilligten Ladepunkten stehe der Aufbau noch aus (Stand Dezember 2019), heißt es. Als häufigste Gründe für eine verzögerte Errichtung der Ladeinfrastruktur fuhrt die Bundesregierung Engpässe bei der Lieferung der Ladeinfrastruktur, lange Wartezeiten bei der Errichtung des Netzanschlusses sowie „je nach Standort umfangreichere Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Behörden vor Ort″ an.

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