Archiv für Oktober 2018

Hessen verkauft landeseigene Grundstücke günstiger an Kommunen

Hessen kann landeseigene Grundstücke nun vergünstigt an Städte und Gemeinden abgeben. Eine neue Richtlinie sieht vor, dass der Grundstückspreis für jede geförderte Wohnung pauschal um 25.000 Euro sinkt.

Städte und Gemeinden können ohne Ausbietungsverfahren Grundstücke beim Land erwerben – sofern dort innerhalb von fünf Jahren geförderter Wohnungsbau entsteht. Ein preistreibender Wettbewerb um Grundstücke soll durch die neue Regelung ausgeschlossen werden. Außerdem verringert sich der Kaufpreis in Höhe der Grunderwerbsteuer. Grundstücke können so um bis zu 50 Prozent unter dem gutachterlich festgestellten Wert erworben werden. Die Bedingung: Es müssen mindestens acht Mietwohnungen entstehen, und der Anteil an geförderten Wohnungen muss bei mindestens 30 Prozent liegen. Die Gemeinden können die Grundstücke auch an Wohnungsunternehmen weitergeben. Die Auflagen müssen allerdings weiterhin erfüllt werden.

Bereits im vergangenen Jahr startete Hessen eine große Wohnbau-Offensive und reformierte u. a. die landeseigene Bauordnung (der » DDIV berichtete…). Mit der neuen Richtlinie nutze man nun „gezielt die finanziellen Spielräume”, die durch eine umsichtige Haushaltsführung entstanden seien, so der hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

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Bundesamt zertifiziert erste digitale Stromzähler

Die Einführung intelligenter Stromzähler steht anscheinend kurz bevor. Laut Parlamentarischem Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums wurde das erste Gerät bereits zertifiziert, zwei weitere Zertifizierungen sollen bis Jahresende oder spätestens Anfang 2019 folgen. Auch dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zufolge sollen demnächst drei Zertifizierungen vorliegen, heißt es in den Medien.

Die Freigabe von drei Geräten durch die Aufsichtsbehörde ist Voraussetzung für die Markteinführung des neuen Messsystems. Sie wurde 2016 per Gesetz beschlossen, hatte sich aber verzögert (der » DDIV berichtete…).

Bis 2032 sollen laut Bundesnetzagentur alle Verbraucher mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein. Zunächst sollen Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden im Jahr und Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 7 Kilowatt intelligente Messsysteme erhalten. Unter intelligenten Messsystemen (iMSys) werden digitale Stromzähler verstanden, die über eine Kommunikationseinheit verfügen und Daten über das Internet versenden können. Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden soll der Einbau ab 2020 Pflicht sein.

Kritiker befürchten allerdings, dass das 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz inzwischen bereits veraltet ist. Zudem ließen sich die höheren Kosten der neuen Zähler, für die pro Jahr maximal 20 Euro (7 Euro mehr als bisher) berechnet werden dürfen, beim Stromverbrauch mit Hilfe der neuen Geräte voraussichtlich nicht einsparen.

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