Archiv für September 2018

Grundsteuer: Ifo-Institut will Berechnung nach Fläche

Im April erklärte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer für verfassungswidrig. Die Bundesregierung muss nachbessern und bis Ende April 2019 einen belastbaren Vorschlag vorlegen. Das Ifo-Institut sprach sich nun für ein reines Flächenmodell aus. Dies wirke steuervereinfachend und vermeide komplizierte Berechnungen nach dem Wert der Immobilie.

Für dieses Modell sei eine Kombination aus Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche geeignet, so Ifo-Chef Clemens Fuest. Zur Bemessung der Steuer reiche dann eine einmalige Bestimmung der Fläche aus. Dies bewahre die Bürger in Zeiten steigender Immobilienpreise auch vor erhöhten Steuerlasten. Zudem spiele die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Besteuerten bei einem reinen Flächenmodell keine Rolle. Die Berechnung der Grundsteuer nach Fläche sei zudem sehr transparent und gerecht.

Fraglich ist allerdings, wie die Anzahl der Quadratmeter berechnet werden soll. Die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“, der u. a. Umweltverbände, das IW Köln und die IG BAU angehören, kritisierte, dass in vielen Verwaltungen der Länder die Daten über Geschoss-, Wohn- und Nutzflächen in Immobilien gar nicht vorlägen. Außerdem würden Änderungen stets eine neue Steuererklärung erforderlich machen. Eine Flächensteuer würde zudem Investitionen bestrafen und Spekulationen begünstigen. Die Initiative fordert daher eine reine Bodenwertsteuer. Dabei würden ausschließlich die Bodenwerte der Grundsteuer in die Bemessungsgrundlage einfließen.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Wohngipfel 2018: Mehr Wohnungseigentum entlastet Mietmärkte

„Die Frage des Wohnens entscheidet sehr viel über den Zusammenhalt der Gesellschaft”, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Wohngipfel, der am 21. September im Bundeskanzleramt stattfand. Insgesamt gut 100 hochrangige Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen, Bauwirtschaft sowie Mieter- und Immobilienverbänden waren zu dem Treffen geladen. Als Spitzenverband der Immobilienverwalter vertrat der DDIV die Interessen der Branche.

DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler verwies auf die wichtige Rolle, die Wohnungseigentum bei der Entlastung des angespannten Mietwohnungsmarktes spielt. Doch hierbei werde es nur dann signifikante Fortschritte geben, wenn neben verschiedenen finanziellen Förderinstrumenten endlich für mehr Verbraucherschutz gesorgt wird. „Deswegen führt kein Weg an einer umfassenden WEG-Reform vorbei.” Der DDIV forderte Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley auf, die Novelle in ihrem Haus zur Chefsache zu machen.

Ein wichtiger Erfolg: Der DDIV hat erreicht, dass die Novellierung des Wohnungseigentumsrechts im Eckpunktepapier festgehalten ist, das die Bundesregierung im Nachgang zum Wohngipfel zur Verfügung stellte. 2019 soll die eigens eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge für die Reform vorlegen. In seiner Stellungnahme zu den bereits vorliegenden Diskussionsentwürfen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zeigte der DDIV erheblichen weiteren Reformbedarf auf.

Wohngeld wird reformiert, Bauland besser nutzen

1,5 Millionen Wohnungen will die Bundesregierung bis 2021 schaffen. Um dies zu erreichen, schnürten Bund, Ländern und Kommunen ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Laut Gipfelbeschluss sollen das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes 2020 verbessert werden.

Außerdem wurde beschlossen,

  • den Betrachtungszeitraum für die Erhöhung des Mietspiegels von vier auf sechs Jahren zu erhöhen. Allerdings lehnen einige Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft, darunter auch der DDIV, einschneidende Regulierungen, wie die Ausweitung des Betrachtungszeitraumes für den Mietspiegel von vier auf sechs Jahre, die Ausweitung des gemeindlichen Vorverkaufsrechts und Teile der Neuausgestaltung des Steuerrechts, ab. Sie verweisen darauf, dass Deutschland keinen Mangel an Regulierungen hat, sondern einen Mangel an Wohnungen.
  • die Wohnungsbauprämie attraktiver zu gestalten: Dazu sollen die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung angepasst und der Prämiensatz erhöht werden.
  • dass eine Expertenkommission bis Sommer 2019 untersucht, wie Möglichkeiten zur Nutzung von Bauland verbessert werden können. Zudem soll geprüft werden, wie Genehmigungserleichterungen geschaffen und Flächen in Städten besser genutzt werden können.
  • den sozialen Wohnungsbau zu stärken. Der Bund wird von 2018 bis 2021 mindestens fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Neu ist, dass die Länder das Versprechen abgeben, das Geld des Bundes im Zeitraum 2020 bis 2021 tatsächlich für den Neubau oder die Sanierung von Sozialwohnungen einzusetzen.
  • Angedeutet wurde zudem die Möglichkeit, dass das Bestellerprinzip künftig auch beim Kauf von selbstgenutztem Wohnraum angewandt werden könnte.

Noch vor dem Gipfel hat die Bundesregierung die Sonder-AfA für mehr bezahlbaren Mietwohnungsbau und das Baukindergeld auf den Weg gebracht.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular