Schrottimmobilien: Bundesregierung will Missbrauch vorbeugen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die gerichtliche Verwaltung solcher Grundstücke zu beantragen. Nach Anordnung der gerichtlichen Verwaltung würden Miet- und andere Einkünfte aus dem Grundstück nicht mehr an den Ersteher, sondern an den gerichtlich bestellten Verwalter gezahlt. Dies soll verhindern, dass überhöhte Gebote auf Problemimmobilien abgegeben werden, um als Eigentümer ohne Kaufpreiszahlung Nutzen daraus zu ziehen.

Nun hat der Bundesrat den Regierungsentwurf beraten. In seiner Stellungnahme schlägt er vor, dass Gemeinden die Möglichkeit zur Beantragung der gerichtlichen Verwaltung nur erhalten sollen, wenn dies von der Momentan wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung diskutiert, der darauf abzielt, gegen die missbräuchliche Ersteigerung von Schrottimmobilien vorzugehen. Diese betrifft Fälle, in denen Gebäude bei Zwangsversteigerungen erworben werden, jedoch der Kaufpreis nie bezahlt wird, während der Ersteher dennoch Einkünfte aus der Immobilie erzielt, beispielsweise durch Mieteinnahmen. Dies ist möglich, da der Ersteher bereits mit Zuschlagserteilung und nicht erst mit der Eintragung ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks wird.

Nun hat der Bundesrat den Regierungsentwurf beraten. In seiner Stellungnahme schlägt er vor, dass Gemeinden die Möglichkeit zur Beantragung der gerichtlichen Verwaltung nur erhalten sollen, wenn dies von der jeweiligen Landesregierung durch Erlass einer Rechtsverordnung genehmigt wird. Dieser Vorschlag basiert auf der Einschätzung, dass die Anwendungsfälle für das Gesetz begrenzt und regional überschaubar sind. Andernfalls könnte es zu höheren Kosten im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren im gesamten Bundesgebiet kommen, da stets mit der Möglichkeit der Bestellung einer gerichtlichen Verwaltung gerechnet werden müsste.

Die Stellungnahme zum Regierungsentwurf wurde der Bundesregierung übermittelt, die in den kommenden Wochen eine Gegenäußerung verfassen wird. Anschließend werden alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Die Stellungnahme des Bundesrats finden Sie hier.

 

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