Die Frage des Wohnens entscheidet sehr viel über den Zusammenhalt der Gesellschaft, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Wohngipfel, der am 21. September im Bundeskanzleramt stattfand. Insgesamt gut 100 hochrangige Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen, Bauwirtschaft sowie Mieter- und Immobilienverbänden waren zu dem Treffen geladen. Als Spitzenverband der Immobilienverwalter vertrat der DDIV die Interessen der Branche.
DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler verwies auf die wichtige Rolle, die Wohnungseigentum bei der Entlastung des angespannten Mietwohnungsmarktes spielt. Doch hierbei werde es nur dann signifikante Fortschritte geben, wenn neben verschiedenen finanziellen Förderinstrumenten endlich für mehr Verbraucherschutz gesorgt wird. Deswegen führt kein Weg an einer umfassenden WEG-Reform vorbei. Der DDIV forderte Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley auf, die Novelle in ihrem Haus zur Chefsache zu machen.
Ein wichtiger Erfolg: Der DDIV hat erreicht, dass die Novellierung des Wohnungseigentumsrechts im Eckpunktepapier festgehalten ist, das die Bundesregierung im Nachgang zum Wohngipfel zur Verfügung stellte. 2019 soll die eigens eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge für die Reform vorlegen. In seiner Stellungnahme zu den bereits vorliegenden Diskussionsentwürfen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zeigte der DDIV erheblichen weiteren Reformbedarf auf.
Wohngeld wird reformiert, Bauland besser nutzen
1,5 Millionen Wohnungen will die Bundesregierung bis 2021 schaffen. Um dies zu erreichen, schnürten Bund, Ländern und Kommunen ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Laut Gipfelbeschluss sollen das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes 2020 verbessert werden.
Außerdem wurde beschlossen,
- den Betrachtungszeitraum für die Erhöhung des Mietspiegels von vier auf sechs Jahren zu erhöhen. Allerdings lehnen einige Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft, darunter auch der DDIV, einschneidende Regulierungen, wie die Ausweitung des Betrachtungszeitraumes für den Mietspiegel von vier auf sechs Jahre, die Ausweitung des gemeindlichen Vorverkaufsrechts und Teile der Neuausgestaltung des Steuerrechts, ab. Sie verweisen darauf, dass Deutschland keinen Mangel an Regulierungen hat, sondern einen Mangel an Wohnungen.
- die Wohnungsbauprämie attraktiver zu gestalten: Dazu sollen die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung angepasst und der Prämiensatz erhöht werden.
- dass eine Expertenkommission bis Sommer 2019 untersucht, wie Möglichkeiten zur Nutzung von Bauland verbessert werden können. Zudem soll geprüft werden, wie Genehmigungserleichterungen geschaffen und Flächen in Städten besser genutzt werden können.
- den sozialen Wohnungsbau zu stärken. Der Bund wird von 2018 bis 2021 mindestens fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Neu ist, dass die Länder das Versprechen abgeben, das Geld des Bundes im Zeitraum 2020 bis 2021 tatsächlich für den Neubau oder die Sanierung von Sozialwohnungen einzusetzen.
- Angedeutet wurde zudem die Möglichkeit, dass das Bestellerprinzip künftig auch beim Kauf von selbstgenutztem Wohnraum angewandt werden könnte.
Noch vor dem Gipfel hat die Bundesregierung die Sonder-AfA für mehr bezahlbaren Mietwohnungsbau und das Baukindergeld auf den Weg gebracht.
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