Im April erklärte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer für verfassungswidrig. Die Bundesregierung muss nachbessern und bis Ende April 2019 einen belastbaren Vorschlag vorlegen. Das Ifo-Institut sprach sich nun für ein reines Flächenmodell aus. Dies wirke steuervereinfachend und vermeide komplizierte Berechnungen nach dem Wert der Immobilie.
Für dieses Modell sei eine Kombination aus Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche geeignet, so Ifo-Chef Clemens Fuest. Zur Bemessung der Steuer reiche dann eine einmalige Bestimmung der Fläche aus. Dies bewahre die Bürger in Zeiten steigender Immobilienpreise auch vor erhöhten Steuerlasten. Zudem spiele die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Besteuerten bei einem reinen Flächenmodell keine Rolle. Die Berechnung der Grundsteuer nach Fläche sei zudem sehr transparent und gerecht.
Fraglich ist allerdings, wie die Anzahl der Quadratmeter berechnet werden soll. Die Initiative Grundsteuer: Zeitgemäß!, der u. a. Umweltverbände, das IW Köln und die IG BAU angehören, kritisierte, dass in vielen Verwaltungen der Länder die Daten über Geschoss-, Wohn- und Nutzflächen in Immobilien gar nicht vorlägen. Außerdem würden Änderungen stets eine neue Steuererklärung erforderlich machen. Eine Flächensteuer würde zudem Investitionen bestrafen und Spekulationen begünstigen. Die Initiative fordert daher eine reine Bodenwertsteuer. Dabei würden ausschließlich die Bodenwerte der Grundsteuer in die Bemessungsgrundlage einfließen.
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