Archiv für Juni 2018

Ihre Expertise ist gefragt: Umfrage zu Klimaschutzlösungen im Bau- und Immobiliensektor

Eine aktuelle Umfrage des Wuppertal Instituts will ermitteln, welche Technologien Investitionen in energetische Gebäudesanierungen verstärken und marktgerechte Lösungen hervorbringen. Auch die Erfahrungen von Immobilienverwaltungen sind gefragt.

Die Erkenntnisse über die aktuelle Nutzung energieeffizienter und CO2– einsparender Technologien sollen Investitionen in energetische Gebäudesanierungen verstärken und adäquate, marktgerechte Lösungen hervorbringen. In der Schweiz wurde bereits eine Befragung durchgeführt und als Studie veröffentlicht (https://bta.climate-kic.org/services/building-market-reports/). Nun richtet sich das Projektteam an zentrale Akteure der Bau- und Immobilienbranche in Deutschland und fordert auch Immobilienverwalter dazu auf, bis zum 15. Juli 2018 an ihrer Umfrage teilzunehmen: https://www.soscisurvey.de/BuildingMarketBrief/?r=1126100

Das Ausfüllen des Fragebogens dauert etwa 10 Minuten. Mit Ihren Antworten tragen Sie dazu bei, im Bau- und Immobiliensektor einen Grundstein für wirkungsvollen Klimaschutz zu legen. Alle Antworten werden anonym erfasst und vertraulich behandelt.

Über die Initiative

Das Wuppertal Institut ist Projektpartner in einem von der Europäischen Kommission geförderten Großprojekt. Dort werden Maßnahmen erarbeitet, die dazu beitragen sollen, die Klimaziele im Bau- und Immobiliensektor zu erreichen.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Mindestlohn wird ab 2019 stufenweise erhöht

Die Mindestlohn-Kommission hat die Empfehlung ausgesprochen, den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland von derzeit 8,84 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro zu erhöhen. Eine weitere Erhöhung soll zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde erfolgen.

Die Gesamterhöhung beträgt 5,66 Prozent. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausgenommen sind Langzeitarbeitslose nach Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten sowie Auszubildende und Praktikanten, die weniger als drei Monate beschäftigt sind.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

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