Zweckentfremdung: München setzt aufs Finanzamt

Um illegalen Vermietern Herr zu werden und die Zweckentfremdung von Wohnraum  einzudämmen, lässt die Stadt München nichts unversucht: Wohnungseigentümern, die illegal z. B. an Touristen vermieten, drohen bereits hohe Bußgelder bis hin zur Ersatzzwangshaft (der » DDIV berichtete…). Nun setzt die Stadt zusätzlich auf das Finanzamt.

Um Zweckentfremdungen aufzudecken, will das Sozialreferat vermutete illegale Vermietungen an das Finanzamt melden. Bei der Vermietung von Wohnraum über Onlineportale läge der Verdacht nahe, dass die Vermieter Einnahmen nicht ordnungsgemäß versteuern, so die zuständige Sozialreferentin. Dadurch gingen der Stadt Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe verloren.

Das Zweckentfremdungsverbot ist umstritten

Nicht nur die bayerischen Städte kämpfen mit Wohnraummangel und zweckentfremdeten Mietwohnungen. Auch in Berlin, Freiburg und Stuttgart gilt seit einigen Jahren das sog. Zweckentfremdungsverbot. Vermietern, die ihre (meist zentral) gelegenen Wohnungen als Ferienwohnungen vermieten und somit dem Mietwohnungsmarkt entziehen, drohen – je nach Stadt – Bußgelder in Höhe bis zu 100.000 Euro. In Hamburg und Berlin müssen sich Anbieter registrieren lassen. München setzt seit Januar 2018 zudem auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger: Über eine Onlineplattform können sie illegale Vermietungen melden. Ob das Gesetz ein wirklungsvoller Hebel ist, um den Wohnraummangel insbesondere in Großstädten wirksam zu bekämpfen, ist jedoch umstritten.

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