Zwangsmieterlasse in der Schweiz

Wer in der Schweiz sein Geschäft aufgrund der Corona-Pandemie schließen musste, soll für die Zeit der Zwangsschließung nur 40 Prozent der regulären Miete zahlen, die restlichen 60 Prozent muss der Vermieter tragen. Eine entsprechende Regelung hat nach dem Nationalrat nun der Ständerat mit hauchdünner Mehrheit beschlossen. Sie soll für Gewerbelokale mit Monatsmieten von bis zu 20.000 Franken gelten. Für Vermieter, die durch den Einnahmeausfall in wirtschaftliche Engpässe geraten, soll ein Härtefallfonds eingerichtet werden.

Für Mieten zwischen 15.000 und 20.000 Franken ist eine Opt-out-Klausel vorgesehen: Ist der Mieter oder der Vermieter mit der 40-60-Aufteilung nicht einverstanden, kann eine andere Aufteilung privat ausgehandelt oder in einem Gerichtsverfahren entschieden werden. 

Der Kostenverteiler soll auch für Tätigkeiten gelten, welche der Bund vorübergehend eingeschränkt hat, etwa für Behandlungen durch Physiotherapeuten und Ärzte. In diesem Fall soll eine Mietreduktion für zwei Monate festgesetzt werden.

Der Schweizer Hauseigentümerverband (HEV) kritisierte das Gesetzesvorhaben als willkürlichen, ungerechten Verstoß gegen das Eigentumsrecht sowie die Handels- und Gewerbefreiheit. Der Verband befürchtet zudem neue Rechtsunsicherheit, da unklar sei, wie die schon abgeschlossenen Vereinbarungen der Mietvertragspartner angerechnet werden sollen.

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