Wallbox-Förderung wird um weitere 100 Millionen Euro erweitert

Die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden wird um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt und damit verlängert. Das gab das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) heute in einer Pressemitteilung bekannt. Insgesamt stehen hierfür nun 400 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.

Das Zuschussprogramm, das Erwerb und Errichtung neuer Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz mit 900 Euro pro Ladepunkt unterstützt, ist am 24. November 2020 gestartet (» der VDIV berichtete). Über 300.000 Ladepunkte wurden laut BMVI bereits mit Stand vom 25. Februar 2021 beantragt. Das entspricht einem Volumen von rund 270 Millionen Euro. Täglich werden durchschnittlich 2.500 Anträge eingereicht. Der VDIV Deutschland hatte erst kürzlich davor gewarnt, » dass Wohnungseigentümer gegenüber Eigentümern von Ein- oder Zweifamilienhäusern bei einem begrenzten Etat der Wallbox-Förderung vielfach das Nachsehen haben könnten, wenn entsprechende Beschlüsse in der Eigentümerversammlung zu spät gefasst werden. Die Aufstockung dürfte hier Entlastung bringen.

Laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zeige diese enorme Nachfrage, „dass wir goldrichtig liegen mit unserem Förderprogramm. Da ein Großteil aller Ladevorgänge daheim stattfinden wird, fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen mit 900 Euro Zuschuss vom Bund. Mein Dank gilt Olaf Scholz, der uns weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung stellt, damit wir unsere Wallbox-Förderung fortsetzen können. Laden muss überall und jederzeit möglich sein. Eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen.“

Voraussetzungen für Förderung: Der für Ladevorgänge genutzte Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen – über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder selbst erzeugt, z. B. mit einer Photovoltaik-Anlage. Zudem ist die Nennleistung für förderfähige Stationen auf genau elf Kilowatt festgelegt. Wer schneller laden möchte, bekommt die Förderung nicht. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, -genossenschaften und Bauträger.

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