Umfangreiche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit den neuen Richtlinien wird die Sanierungsförderung an vielen Stellen weiter differenziert. Einige Beispiele:

  • Bei der Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40 soll ein neuer Bonus für die Serielle Sanierung in Höhe von 15 Prozent möglich sein.
  • Der im Sommer eingeführte Bonus für Worst-Performing-Buildings (WPB) soll von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE nutzbar sein.
  • Die Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) soll künftig nicht nur für Neubauten, sondern auch in der Sanierung angesetzt werden.

Durch die mögliche Kumulierung der Boni ist damit bei der Sanierung zum Effizienzhaus 40 ein maximaler Fördersatz (inklusive Zinsvorteil) von 65 Prozent möglich.

Bei den Förderinhalten wird die Richtung hin zu erneuerbaren Energien, weg von fossilen Energieträgern, fortgeschrieben. Dabei werden die technischen Anforderungen vielfach erhöht. Auch dazu Beispiele:

  • Biomasseanlagen sollen bei der Sanierung zum Effizienzhaus nur noch förderfähig sein, wenn ihr Feinstaubausstoß 2,5 mg/m³ nicht überschreitet. Das entspricht den derzeitigen Anforderungen für den Innovationsbonus. Als Einzelmaßnahme müssen Biomasseanlagen denselben Grenzwert erfüllen und einen höheren jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad als bislang erreichen. Der Innovationsbonus wird gestrichen. Zudem werden Biomasseanlagen nur noch in Kombination mit einer Solarthermieanlage gefördert.
  • Bei der Sanierung zu einem Effizienzhaus EE wird der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend.
  • Für Luft-Wasser-Wärmepumpen sollen bei der Sanierung zum Effizienzhaus ab Januar 2024 und bei der Einzelmaßnahme ab 2026 Anforderungen an die Geräuschemission des Außengerätes eingeführt und in den Folgejahren weiter verschärft werden.
  • Ab 2030 sind ausschließlich Wärmepumpen mit natürlich Kältemitteln förderfähig.

Auch bei vielen Details sind Neuerungen geplant: Neben dem hydraulischen Abgleich soll eine Heizlastberechnung Voraussetzung für die Förderung einer Wärmeerzeugungsanlage werden. Wenn eine Internetverbindung und eine technische Schnittstelle am Gerät verfügbar sind, muss Konnektivität hergestellt werden. Neu in die Förderung aufgenommen werden Mietkosten für eine provisorische Heizung nach einem Defekt für maximal ein Jahr. Ebenfalls neu ist die Förderung von Materialkosten bei Eigenleistungen durch Bauherren, wenn die fachgerechte Ausführung durch einen Energieeffizienz-Experten bescheinigt wird. Das Mindestinvestitionsvolumen bei Einzelmaßnahmen wird von 2.000 auf 5.000 Euro erhöht.

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