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KfW-Zuschuss 432: Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement mit hoher Förderquote

Das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ unterstützt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Quartier und zur Beschleunigung der kommunalen Wärmeplanung. Gefördert werden sowohl die Erstellung integrierter Quartierskonzepte als auch ein mehrjähriges Sanierungsmanagement.

Quartierskonzepte analysieren Energieverbräuche, Einsparpotenziale und entwickeln konkrete Maßnahmenpakete einschließlich Kosten, Wirtschaftlichkeit und Zeitplänen. Für das Sanierungsmanagement werden unter anderem Koordination, Akteursvernetzung und Förderberatung unterstützt. Die Förderhöchstbeträge liegen bei bis zu 200.000 Euro für Konzepte und bis zu 400.000 Euro für das Management je Quartier.

Kommunen können die Zuschüsse an private und gemeinnützige Akteure weiterreichen, darunter Wohnungsunternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Für Immobilienverwaltungen eröffnen sich damit Ansatzpunkte, WEG in kommunale Quartiersstrategien einzubinden und Maßnahmen gebündelt umzusetzen.

Details zur Förderung können Sie hier nachlesen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Energie-Versorgung-und-Netze/Energetische-Stadtsanierung-(432)/ 

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Glasfaser im Bestand: Branche fordert Kooperation statt Anschlusszwang im Mehrfamilienhaus

Der Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern bleibt ein zentrales Handlungsfeld für Immobilienverwaltungen. Laut einer Studie der Nassauischen Heimstätte | Wohnstadt und der TKI mbh strebt die Mehrheit der Wohnungsunternehmen einen flächendeckenden Fiber to the Home (FTTH)-Ausbau bis 2035 an. Über 64 Prozent befinden sich bereits in der Umsetzungsphase, vor allem Neubauten werden konsequent angebunden.

Im Bestand zeigen sich jedoch erhebliche Hürden. Fehlende Baukapazitäten, akuter Fachkräftemangel, komplexe Genehmigungsverfahren sowie die anspruchsvolle Inhouse-Verkabelung bremsen Projekte. Hinzu kommen unklare regulatorische Vorgaben. Wirtschaftlich tragfähig sind aus Sicht vieler Unternehmen Baukosten von maximal 250 Euro bis 499 Euro netto pro Wohneinheit auf der Netzebene 4.

Parallel arbeitet das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung an Änderungen des Telekommunikationsgesetzes. Diskutiert wird ein „Recht auf Vollausbau“ bis in jede Wohnung. Eigentümer könnten ihre Zustimmung künftig nur aus Sachgründen verweigern. Ergänzend stehen Sanktionen sowie ein befristetes Zugangsverweigerungsrecht für Betreiber im Raum.

Die Wohnungswirtschaft lehnt regulatorischen Zwang ab und fordert stattdessen klare, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen. Zentrales Anliegen ist Open Access: Wettbewerb soll auf Dienstebene stattfinden, nicht durch kostenintensiven Überbau paralleler Netze.

Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://www.nhw.de/newsroom/news/wohnungswirtschaft-als-schluesselakteur 

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