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Eine Million Balkonkraftwerke: Mini-Solaranlagen prägen zunehmend das Bild deutscher Innenstädte

Der Boom markiert einen deutlichen Wandel in der Nutzung dezentraler Photovoltaiksysteme und macht die Energiewende sichtbar bis auf den Balkon. Laut Marktstammdatenregister und Schätzungen des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) ist das tatsächliche Ausbauvolumen sogar noch höher, da Nachmeldungen laufend eingehen.

Balkonkraftwerke – auch Steckersolargeräte genannt – bestehen meist aus einem oder zwei Solarmodulen, die an Balkonbrüstungen, Fassaden oder Terrassen installiert werden. Sie speisen ihren Strom direkt ins Hausnetz ein. Bei maximal 800 Watt Anschlussleistung reichen die Geräte in der Regel zur teilweisen Deckung des Eigenbedarfs. Überschüssiger Strom wird ohne Vergütung ins Netz eingespeist.

Die Geräte erfreuen sich zunehmender Beliebtheit: Laut einer Verivox-Umfrage nutzen bereits neun Prozent der Befragten ein Balkonkraftwerk, weitere 17 Prozent planen eine Anschaffung. Insbesondere in dicht besiedelten Quartieren ermöglichen diese Anlagen erstmals auch Mietenden und Wohnungseigentümergemeinschaften eine direkte Teilhabe an der Energiewende.

Für die Immobilienverwaltung ergibt sich daraus ein steigender Handlungsdruck. Zwar wurde durch gesetzliche Anpassungen der ehemaligen Ampelkoalition die rechtliche Zulässigkeit erleichtert, etwa durch vereinfachte Anmeldeverfahren und die Einschränkung der Zustimmungspflicht von Vermietern und Eigentümergemeinschaften. Dennoch bestehen vielerorts Unsicherheiten bei der technischen Umsetzung und Abstimmung in der Gemeinschaft. Häufige Fragen betreffen etwa die Gestaltung von Gemeinschaftseigentum, die Befestigungssysteme an Fassaden oder die Berücksichtigung in der Hausordnung.

Auch wenn der Anteil der Balkonkraftwerke an der gesamten Stromerzeugung bislang gering bleibt, ist ihr Symbolwert erheblich – insbesondere in urbanen Lagen. Für die Immobilienwirtschaft stellt sich nicht mehr die Frage des Ob, sondern nur noch des Wie.

Mehr dazu finden Sie in der VDIV-Handlungsempfehlung „Solarpaket I“ – „Balkonkraftwerke“ und „gemeinschaftliche Versorgung“.

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KTF-Gelder für Gaspreis-Senkung

Die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat mit dem Bundeshaushalt 2025 eine strategische Neuausrichtung der Finanzpolitik beschlossen. Im Zentrum stehen rekordhohe Investitionen und massive Entlastungen bei den Energiepreisen. Besonders relevant: Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ab Juli 2025, die bislang rund 0,3 Cent pro Kilowattstunde betragen hat. Finanziert wird dies über Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Für viele bedeutet die Maßnahme eine spürbare Entlastung bei den Betriebskosten, insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung. Zwar fällt die Senkung für private Haushalte laut aktuellen Berechnungen vergleichsweise moderat aus (bis zu 71 Euro jährlich für einen durchschnittlichen Haushalt), bei Mehrfamilienhäusern, WEG und der gewerblichen Bewirtschaftung größerer Liegenschaften kann sie je nach Verbrauch relevante Größenordnungen annehmen.

Gleichzeitig wächst die Kritik an der haushaltspolitischen Strategie. Der Einsatz von KTF-Mitteln zur Subventionierung fossiler Energien widerspricht dem eigentlichen Zweck des Fonds, der auf Investitionen in den Klimaschutz und die Transformation des Energiesystems ausgerichtet ist. Statt klimaschädliche Brennstoffe zu vergünstigen, müsse der Fonds zielgerichtet in die Wärmewende, klimafreundlichen Verkehr und den Ausbau erneuerbarer Energien investieren.

Auch Fachkreise wie die Denkfabrik Agora Energiewende mahnen eine stringente Ausrichtung der Förderpolitik an. . In der Immobilienwirtschaft stellt sich die Frage, inwiefern kurzfristige Erleichterungen zulasten langfristig notwendiger Transformationen gehen. Ohne gezielte Förderung für energetische Sanierung, Digitalisierung der Heizsysteme oder E-Ladeinfrastruktur droht ein weiterer Rückschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität im Gebäudebestand.

Der energiepolitische Nutzen der Gaspreisbremse ist begrenzt, wenn strukturelle Investitionsanreize fehlen. Der Effekt der Umlageabschaffung mag kurzfristig entlasten – langfristig entscheidend ist jedoch, dass die Mittel aus dem KTF wieder konsequent für Investitionen in eine nachhaltige Bewirtschaftung des Gebäudebestands genutzt werden. Der Haushalt 2025 liefert hierfür bislang keine ausreichenden Antworten.

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