Posts Tagged VDIV - Seite3

Energieausweise ab 2027: Digital und deutlich umfangreicher

Mit dem GModG wurden die Regelungen zu Energieausweisen neu gefasst. Künftig müssen alle Energieausweise unter anderem eine Energieeffizienzklasse sowie den Primärenergie- und Endenergiekennwert enthalten. Bei Wohngebäuden kommen weitere Angaben hinzu, darunter der absolute Primärenergieverbrauch und der Endenergieverbrauch in Megawattstunden pro Jahr. Erneuerbare Energien müssen zudem eindeutig benannt und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Änderungen gibt es auch beim Verbrauchsausweis: Für Wohngebäude muss der Endenergieverbrauch künftig nach Energieträgern differenziert und jährlich über zwei Jahre erfasst werden. Gleichzeitig entfällt die bisherige Verpflichtung zum Bedarfsausweis für bestimmte ältere Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten. Für Nichtwohngebäude ist dagegen bei Verkauf oder Vermietung künftig grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich.

Erweitert werden zudem die Anlässe, bei denen ein Energieausweis benötigt wird. Neben Verkauf und Neuvermietung gilt die Pflicht künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen sowie bei größeren Renovierungen. Verstöße gegen Vorlage- oder Übergabepflichten können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Ab 1. Januar 2027 wird der digitale, maschinenlesbare Energieausweis zum Regelfall. Eine Papierfassung wird nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers erstellt. Auch Immobilienanzeigen werden angepasst: Dort muss künftig zusätzlich das Ausstellungsdatum des Energieausweises angegeben werden. Für vor dem Stichtag ausgestellte Energieausweise gelten Übergangsregelungen. Bestehende Ausweise bleiben grundsätzlich zehn Jahre gültig, sodass alte und neue Fassungen noch längere Zeit parallel verwendet werden.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Bundesweite Solarpflicht ab 2027

§ 106 GModG sieht einen gestaffelten Zeitplan vor: Ab 1. Januar 2027 müssen neue öffentliche Nichtwohngebäude sowie neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage ausgestattet werden.

Ein Jahr später wird erstmals der Bestand einbezogen: Ab 1. Januar 2028 gilt die Vorgabe für öffentliche Nichtwohngebäude mit mehr als 2.000 Quadratmetern Nutzfläche. Bei privaten Nichtwohngebäuden ab 500 Quadratmetern greift sie im Zusammenhang mit größeren Änderungen am Gebäude. Die Schwellenwerte für öffentliche Gebäude sinken anschließend weiter: ab 2029 auf 750 Quadratmeter und ab 2031 auf 250 Quadratmeter.

Für die Wohnungswirtschaft wird insbesondere der 1. Januar 2030 relevant. Von diesem Zeitpunkt an gilt die Solarpflicht für sämtliche neu errichteten Wohngebäude unabhängig von ihrer Größe. Auch neu errichtete überdachte Parkplätze, die unmittelbar an ein Gebäude angrenzen, müssen dann mit einer Solarenergieanlage ausgestattet werden.

Das Gesetz sieht zugleich Ausnahmen vor. Die Pflicht kann unter anderem entfallen, wenn eine Anlage technisch nicht möglich, funktional nicht realisierbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist oder andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular