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Baukosten unter Druck: Politik sucht Wege für einfachere Standards

Der Wohnungsbau steht weiter unter massivem Kostendruck. Steigende Preise für Stahl, Beton, Dämmstoffe, Folien und Diesel verteuern Bauprojekte spürbar. Nach Angaben aus der Baupraxis liegen die Baukosten in einzelnen Bereichen bereits drei bis fünf Prozent höher als vor dem Irankrieg. Eine schnelle Entspannung wird nicht erwartet.

Bauministerin Verena Hubertz will dieser Entwicklung mit mehreren Maßnahmen begegnen. Im Zentrum steht ein neuer Gebäudetyp E, der einfachere Baustandards ermöglichen soll. Geplant ist ein Vertragsmodell im Bürgerlichen Gesetzbuch, das nicht automatisch auf maximal technisch mögliche Standards abstellt, sondern eine einfachere, rechtssichere Ausführung erlaubt. Nach Einschätzung des Ministeriums könnten dadurch zehn bis 20 Prozent der Baukosten eingespart werden.

Zugleich sollen neue Fördermodelle über die KfW den Wohnungsbau stützen. Auch eine Bundes-Wohnungsbaugesellschaft ist vorgesehen. Sie soll nicht selbst als Bauunternehmen auftreten, sondern Finanzierungsvorteile des Bundes für Bauprojekte nutzbar machen. Hintergrund ist das gute Rating des Bundes, das günstigere Konditionen ermöglichen könnte.

Für die Immobilienwirtschaft ist entscheidend, ob diese Ansätze schnell genug wirken. Die Zahl der Fertigstellungen bleibt deutlich hinter dem Bedarf zurück. Zugleich erschweren hohe Baukosten, steigende Finanzierungslasten und unsichere Materialpreise die Kalkulation neuer Projekte. Einfachere Standards können nur dann Entlastung bringen, wenn sie rechtssicher, bundesweit einheitlich und für Planer, Bauherren, Erwerber und spätere Nutzer nachvollziehbar ausgestaltet werden.

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Mietrecht reformiert: Keine Deckelung von Indexmieten, neue Regeln für möbliertes Wohnen

Konkret gilt: Steigt der Verbraucherpreisindex um mehr als 3 Prozent, darf die darüberhinausgehende Erhöhung nur zur Hälfte auf die Miete umgelegt werden. Damit weicht die Koalition von der ursprünglich diskutierten starren Kappung ab.

Einen Schwerpunkt setzt der Gesetzentwurf auf möbliertes Wohnen. Um Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern, wird erstmals eine klare Berechnungsgrundlage für Möblierungszuschläge eingeführt. Vermieter können künftig maximal 1 Prozent des Zeitwerts der Möbel pro Monat ansetzen. Alternativ ist eine Pauschale von 10 Prozent der Nettokaltmiete möglich. Wird der Zuschlag nicht ausgewiesen, gilt die Wohnung vorübergehend als unmöbliert, mit entsprechenden Konsequenzen für die zulässige Miethöhe.

Auch Kurzzeitmietverträge werden stärker reguliert. Sie sollen grundsätzlich auf maximal sechs Monate begrenzt werden, mit einer möglichen Verlängerung auf bis zu acht Monate unter bestimmten Voraussetzungen. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegen muss.

Weitere Änderungen betreffen die sogenannte Schonfristzahlung: Mieter sollen künftig einmalig auch eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückständen durch Nachzahlung abwenden können. Gleichzeitig wird die Grenze für vereinfachte Modernisierungen auf 20.000 Euro angehoben.

Das Gesetz ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets zur Stabilisierung angespannter Wohnungsmärkte. Hintergrund sind stark gestiegene Mieten in den vergangenen Jahren bei gleichzeitig rückläufiger Bautätigkeit. Die Reaktionen fallen entsprechend kontrovers aus: Während die Bundesregierung von mehr Fairness und Schutz für Mieter spricht, warnen Verbände der Immobilienwirtschaft vor sinkender Investitionsbereitschaft und weiteren Belastungen für den Wohnungsmarkt. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

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