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Bund und Länder schließen Pakt für schnelleres Planen und Bauen

Der vereinbarte Pakt sieht die Vereinheitlichung der Landesbauordnung vor. Darin sollen Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei gestellt werden. Außerdem wollen die Länder die Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen vereinheitlichen und so anpassen, dass die Pflicht zur Ausweisung von Stellplätzen bei Umbau, Aufstockung und Ergänzungen im Bestand entfällt.

Der Bund will noch in diesem Jahr eine bis Ende 2026 befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch vorlegen (§ 246 e BauGB). Wenn die Kommune einverstanden ist, kann danach auf einen Bebauungsplan verzichtet werden. Ebenfalls befristet bis 2026 soll eine bundeseinheitliche Genehmigungsfiktion von drei Monaten eingeführt werden. Das heißt: Wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet, gilt die beantragte Genehmigung als erteilt.

Serielles und modulares Bauen soll angekurbelt werden. Dazu wollen die Länder regeln, dass bereits einmal erteilte Typengenehmigungen bundesweit gelten. Und schließlich will der Bund bis Ende 2023 eine Leitlinie und Prozessempfehlungen für den Gebäudetyp E vorlegen.

Die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen soll durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeskanzleramts regelmäßig überprüft werden. Bundesbauministerin Klara Geywitz betonte, das Tempo beim Planen, Genehmigen und Bauen könne nur durch einen gemeinsamen Schulterschluss zwischen Bund und Ländern gelingen. Der „Bau-Turbo-Pakt“ ergänzt das 14-Punkte- Maßnahmenpaket für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem Wohnraum, das die Bundesregierung beim Wohngipfel Ende September 2023 präsentiert hat (wie haben berichtet).

 

 

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