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Baugenehmigungen bleiben im Aufwärtstrend

Der Wohnungsbau zeigt bei den Genehmigungen weiter Anzeichen einer Erholung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden von Januar bis März 2026 insgesamt 63.500 Wohnungen in neuen sowie bereits bestehenden Gebäuden genehmigt. Gegenüber dem ersten Quartal 2025 bedeutet das einen Anstieg um 11,5 Prozent.

Besonders deutlich fiel das Plus im Geschosswohnungsbau aus. Die Zahl der genehmigten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern stieg um 14,0 Prozent. Auch bei Einfamilienhäusern gab es mit 13,7 Prozent wieder einen Zuwachs. Zweifamilienhäuser, die über mehrere Quartale hinweg kaum noch beantragt wurden, legten um 23,2 Prozent zu.

Auffällig ist zudem die wachsende Bedeutung des Umbaus. Genehmigungen für zusätzlichen Wohnraum in bestehenden Wohngebäuden stiegen um 28,0 Prozent. Noch stärker entwickelte sich die Umnutzung von Nichtwohngebäuden, vor allem von Gewerbeflächen. Hier wurden im ersten Quartal 1.400 Wohnungen genehmigt, ein Plus von 73,7 Prozent.

Die Zahlen sind ein positives Signal, lösen die strukturellen Probleme des Wohnungsmarkts aber noch nicht. Genehmigungen führen erst mit Verzögerung zu tatsächlich fertiggestellten Wohnungen. Angesichts hoher Baukosten, schwieriger Finanzierung und langer Verfahren bleibt entscheidend, dass genehmigte Projekte auch wirtschaftlich umgesetzt werden können. 

Hier mehr erfahren:  https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_166_3111.html 

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Gebäudemodernisierungsgesetz: VDIV fordert klare Regeln für die Praxis

Der VDIV Deutschland hat zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes Stellung genommen und deutliche Nachbesserungen angemahnt. Die bis zum 11. Mai 2026 gesetzte Frist von lediglich vier Werktagen sei angesichts der Tragweite des Vorhabens deutlich zu kurz. Der Entwurf betrifft zentrale Fragen von Wärmeversorgung, Gebäudemodernisierung, Solarenergie, Ladeinfrastruktur, Gebäudeautomation, Energieausweisen, Nachweisen, Abrechnung und Kostenverteilung.

Der Verband unterstützt das Ziel, Gebäudemodernisierung technologieoffen, rechtssicher und sozial ausgewogen auszugestalten. Zugleich weist er darauf hin, dass Immobilienverwaltungen in der Umsetzung eine zentrale Schnittstellenfunktion übernehmen: zwischen GdWE, vermietenden Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern, Fachplanern, Energieversorgern, Abrechnungsdienstleistern, Banken und Behörden.

Kritisch bewertet der VDIV Deutschland insbesondere neue Anforderungen durch die vorgesehene Bio-Treppe, unklare Verantwortlichkeiten bei Kostenverteilung und Nachweisen sowie fehlende Passgenauigkeit für die Beschluss-, Finanzierungs- und Umsetzungsrealität von Gemeinschaften der Wohnungseigentümer.

„Technologieoffenheit darf nicht durch neue Rechtsunsicherheit ersetzt werden. Der Entwurf eröffnet Spielräume, verlagert aber zugleich erhebliche Komplexität in die Verwaltungspraxis“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Der Verband fordert klare Zuständigkeiten, digitale und standardisierte Nachweise, realistische Fristen, vergütungsfähige Verwaltungsprozesse und eine Förderkulisse, die für GdWE praktisch nutzbar ist. Gebäudemodernisierung könne nur gelingen, wenn gesetzliche Anforderungen im Gebäudebestand rechtssicher und handhabbar umgesetzt werden können.

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme. 

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