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Mieterauswahl

Die Auswahl eines geeigneten Mieters erweist sich oft als sehr kompliziert. Zwar haben Sie als Vermieter einige Möglichkeiten, die Solvenz Ihres künftigen Mieters zu überprüfen. Etwa mittels einer Selbstauskunft, einer Nachfrage bei der SCHUFA, Creditreform und Co. oder durch Einkommens- und Gehaltsnachweise beim Arbeitgeber. Das alles hilft aber nicht weiter, wenn die Mietzahlung plötzlich eingestellt wird. Worauf man als Vermieter achten sollte finden Sie hier!

  • Ihr Mietinteressent sollte bei Antragstellung unbedingt eine Selbstauskunft ausfüllen, in der er persönliche Daten (Name, Anschrift, Personalausweisnummer, Gehalt, mögliche Konkurs- oder Insolvenzverfahren sowie Vorstrafen) aufführt. Wichtig dabei ist, dass nicht alle Fragen zulässig sind. Unterlassen sollten Sie Nachfragen zur familiären Planung oder zu Krankheiten.
  • Holen Sie außerdem eine Auskunft über den Mieterinteressenten bei der Schufa oder der Kreditreform ein. Hierdurch schließen Sie das Risiko aus, dass Sie mit einem Mieter, der bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben oder sogar eine Haftandrohung erhalten hat, ein Vertragsverhältnis eingehen und dieser Mieter möglicherweise nicht solvent ist. Zu beachten ist, dass auch diese Auskünfte keinen Anspruch auf Vollständigkeit ergeben. Sie sollten deshalb die Höhe der Kaution auf die maximale Summe von drei Monatsnettokaltmieten festlegen.
  • Bei Studenten oder minderjährigen Mietern ist es sinnvoll, einen solventen Familienangehörigen als selbstschuldnerischen Bürgen zu nehmen. Damit ersparen Sie sich im Falle einer fortlaufenden Nichtzahlung die Auseinandersetzung mit dem Mieter. Stattdessen können Sie Ihre Forderung direkt gegenüber dem Bürgen durchsetzen.
  • Schauen Sie sich den Mietinteressenten persönlich an oder lassen Sie ihn durch eine Vertrauensperson Ihrer Wahl überprüfen. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, Nachweise über frühere Mietverhältnisse einzuholen und Interessenten zu bitten, diese vorzulegen.
  • Ratsam ist es, sich von dem Mietinteressenten einen Einkommensnachweis vorlegen zu lassen. Dies kann zum Beispiel in Form einer Gehaltsabrechnung erfolgen. So findet eine Überprüfung statt, ob der Mieter über ein geregeltes Einkommen in entsprechend notwendiger Höhe verfügt und seiner Mietzahlungsverpflichtung nachkommen kann. Bei Selbständigen sieht die Sachlage anders aus, denn deren Einnahmen schwanken und können nicht ohne weiteres miteinander verglichen werden. Als Alternative bieten sich Auskünfte des Steuerberaters oder Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre an.
  • Um das Risiko auszuschließen, dass Sie mit einem Mieter einen Mietvertrag abschließen, der nicht solvent ist, haben Sie auch die Möglichkeit, bei dem ehemaligen Vermieter des Mietinteressenten sich darüber zu informieren, ob der Mieter regelmäßig seine Mieten gezahlt hat oder anderweitig auffällig in Erscheinung getreten ist.
    Hier könnten Ihnen z.B. Fragen nach der Missachtung der Hausordnung, später Zahlung der Mieten, Probleme beim Auszug des Mieters, weitere Informationen liefern. Der Datenschutz setzt dem Ganzen allerdings enge Grenzen. Im Zweifelsfall sollte der Interessent Sie zur Einholung von derartigen Informationen ermächtigen oder solche „Empfehlungsschreiben“ selbst vorlegen.
  • Sofern Sie Zugang zur Kreditreform oder zum “Schuldnerverzeichnis” bei den zuständigen Amtsgerichten haben sollten, machen Sie hiervon unbedingt Gebrauch. Sie erhalten einen Einblick darüber, ob der Mietinteressent bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und ob und wie viele Gläubiger es gibt. Auch über evtl. Gehaltspfändungen könnte das Schuldnerverzeichnis bzw. die Kreditreform Auskunft geben.
    Gerade die professionelle und strenge Mieterauswahl spielt in der heutigen Zeit eine wichtige Rolle, denn schnell ist der falsche Mieter in die Wohnung eingezogen und ein Räumungsverfahren vor Gericht kann langwierig und teuer werden!
  • Das offene Gespräch über das zukünftige Zusammenleben, gerade wenn Sie im selben Haus wohnen, gibt Hinweise auf die Kooperationsfähigkeit des Interessenten. Hier helfen in den Mietvertrag integrierte Hausordnungen. Wirkt dieser geordnet, aufmerksam und aufrichtig, sollte es hier zu weniger Problemen kommen.
  • Erstellen Sie vor Besichtigungsterminen ein Anforderungsprofil. Dieses kann dann stichpunktartig abgehakt werden und das Ergebnis mit den übrigen Bewerbern verglichen werden. Geben Sie jedem darin enthaltenen Punkt eine Wertung. Vor allem bei jüngeren Mietern sollten Sie auf Beurkundungen oder Einschätzungen von Arbeitgebern, Eltern und Vorvermietern setzen.
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