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Nachbesserungen bei EEG-Novelle notwendig

Der von der Regierungskoalition vorgelegte Gesetzesentwurf u. a. zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) beinhaltet Ansätze zur Beschleunigung und Priorisierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien. Jedoch fehlen die Verbesserungen für eine bestimmte Gruppe und damit verbundenes Potenzial: die Wohnungseigentümergemeinschaften.

Nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf der EEG-Novelle gib es keine definierte Personenidentität zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und ihren Eigentümern. Damit wird eine WEG-Hausgemeinschaft wie ein Stromanbieter behandelt. Das hat umfangreiche Melde- und Steuerpflichten (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuer, ggf. auch Gewebesteuer) zur Folge sowie den Einsatz einer aufwendigen Mess- und Regeltechnik. Photovoltaik-Anlagen verbessern den Klimaschutz und die CO2-Bilanz eines Gebäudes – in der Praxis verweigern sich jedoch Eigentümergemeinschaften der umwelt-freundlichen Nachrüstung dieses Energieträgers, da WEG nicht unter die Stromeigenversorgung gemäß § 3 Nr. 19 EEG 2023 fallen. Dies verhindert Einbau und Nutzung von umweltfreundlichen und kostensparenden Energieformen für Millionen Bundesbürger und sollte dringend geändert werden.

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Virtuelle Versammlungen für Aktionäre, aber noch nicht für Wohnungseigentümer

Pandemiebedingt ist es seit mehr als zwei Jahren kaum möglich, Eigentümerversammlungen durchzuführen und Beschlüsse für notwendige Gebäudesanierungen zu fassen. Beschlüsse und damit Sanierungen werden verschoben, währenddessen steigen die Material- und Handwerkerpreise, die Eigentümer zahlen drauf und der Klimawandel bleibt in weiter Ferne. Eine einfache Abhilfe wären Online-Versammlungen – doch diese sind bisher nicht rechtskonform.

Wenn die Regierung nicht schnell eingreift, sind weitere staatliche Förderungen und Zuschüsse notwendig, um Eigentum zu erhalten und Eigentümern nicht noch mehr zu schaden. Deshalb muss die Bundesregierung reagieren und die virtuelle Versammlungen auch für Wohnungseigentümergemeinschaften gesetzlich verankern. „Wenn die Bundesregierung weiter zögert, kann sie ihre Klimaziele abschreiben. Ohne digitale Versammlungen rasen wir sehenden Auges in den klimapolitischen Abgrund.“, ist sich Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland sicher. Er fordert die Bundesregierung auf, endlich dafür zu sorgen, dass Eigentümerversammlungen auch in digitaler Form rechtssicher abgehalten werden können. Laut Bundesjustizministerium stellt der Entwurf des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften die Ausübung der Aktionärsrechte (Auskunftsrecht, Rederecht, Antragsrecht, Stimmrecht und Recht zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung) bei der Durchführung der Hauptversammlung in virtueller Form sicher und enthält Modifizierungen, damit die Rechte der Aktionäre auch im virtuellen Format gewährleistet werden können. Wenn das bei Aktionärsversammlungen geht, sollte die Ausübung der Rechte von Eigentümern in der Online-Eigentümerversammlung auch gewährleistet werden können.

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