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Förderstopp bei BAFA-Energieberatung und mehreren KfW-Programmen

Aufgrund der Haushaltssperre dürfen aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Neben der Energieberatung für Wohngebäude liegen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt unter anderem auch die Energieberatung für Nichtwohngebäuden, Anlagen und Systeme (EBN), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) auf Eis. Auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gilt für mehrere Programme seit Ende November ein Antrags- und Zusagestopp. Dies betrifft den Förderkredit genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134), den Investitionszuschuss Altersgerecht Umbauen (KfW 455-B), das BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (KfW 805) und den Förderkredit IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (KfW 202). Bereits zugesagte Förderungen sind von der Haushaltssperre nicht betroffen.

Von der Sperre ausgenommen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Förderanträge für Effizienzmaßnahmen können in 2023 weiterhin gestellt und bewilligt werden.

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Bauministerkonferenz setzt auf Gebäudebestand

Danach soll es in den kommenden fünf Jahren weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Veränderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Veränderungen, die Erleichterungen bringen, sollen jedoch weiterhin möglich sein. Angesichts des Bevölkerungszuwachses und der Bedeutung des Wohnungsneubaus einerseits und der Aufgabe, die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudebetrieb nachhaltig zu senken andererseits rückt aus Sicht der Bauminister der gebaute Bestand mit all seinen Möglichkeiten mehr und mehr in den Blickpunkt.

Unter der Überschrift „Bestand stärken“ bitten sie die Bundesregierung zu prüfen, „wie dieser ökologische Bonus des Bestands in geeigneter Weise wirtschaftlich so wirksam werden kann, dass zugleich ein Anreiz für seine Pflege, Erhaltung und Weiterentwicklung gegeben wird.“ Darüber hinaus schlägt die Bauministerkonferenz die Entwicklung eines einfachen anwenderfreundlichen Bilanzierungssystems für Treibhausgasemissionen vor, um künftig neben der Energie für den Betrieb auch die mit der Herstellung der Baustoffe verbunden THG-Emissionen berücksichtigen zu können.

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