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Verbände warnen vor Abschaffung der Weiterbildungspflicht – Qualität und Verbraucherschutz dürfen nicht geopfert werden

Der VDIV Deutschland hat in dieser Frage die federführende Rolle übernommen und warnt eindringlich vor einem Schritt, der die Professionalität und Qualität einer gesamten Branche gefährden würde. Gemeinsam mit einer breiten Verbändebasis hat der Verband einen offenen Brief an Bundeswirtschaftsministerin Reiche initiiert, um auf die Folgen aufmerksam zu machen. Parallel dazu erarbeitet der VDIV eine eigene ausführliche Stellungnahme, die kurzfristig in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden soll. Das Ziel ist, abzuwenden, dass das Gesetz in dieser Form verabschiedet wird. 

Seit ihrer Einführung im Jahr 2018 gilt die Weiterbildungspflicht als wesentlicher Bestandteil eines qualitätsorientierten Berufszugangs. Sie stellt sicher, dass Verwalterinnen und Verwalter über aktuelles Fachwissen verfügen und den stetig wachsenden rechtlichen sowie technischen Anforderungen gerecht werden. Über 60 Gesetze und Verordnungen – von der Trinkwasserverordnung über die Energieeinsparvorgaben bis hin zur EU-Gebäuderichtlinie – bestimmen heute den Arbeitsalltag in der Immobilienverwaltung. Ohne kontinuierliche Fortbildung drohen Fehlentscheidungen, Haftungsrisiken und der Verlust von Vertrauen in eine Branche, die Immobilienwerte von mehr als 1,2 Billionen Euro verwaltet.

Das Argument des Ministeriums, die IHK-Zertifizierung nach § 26a WEG könne die Weiterbildungspflicht ersetzen, greift zu kurz. Während die Zertifizierung eine einmalige Eingangsvoraussetzung ist, stellt die Weiterbildungspflicht die fortlaufende Aktualisierung des Fachwissens sicher. Beide Instrumente ergänzen sich, sie sind nicht austauschbar.

Auch die behauptete Entlastungswirkung hält einer kritischen Prüfung nicht stand: Der jährliche Aufwand beläuft sich laut Referentenentwurf auf lediglich 6,67 Stunden pro Jahr und Beschäftigten: bei durchschnittlich 35 Euro Stundensatz und rund 200 Euro für Lernmittel oder Seminare also etwa 430 Euro jährlich. Für diesen geringen Betrag auf ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung zu verzichten, wäre kurzsichtig und ökonomisch unsinnig.

Der VDIV Deutschland betont, dass es nicht um weniger Qualität, sondern um klügere Verwaltungsprozesse gehen müsse. Statt notwendige Standards abzubauen, sollten digitale Nachweisverfahren und vereinfachte Dokumentationspflichten eingeführt werden. Nur so lasse sich Bürokratie wirklich reduzieren, ohne den Verbraucherschutz zu schwächen.

Unabhängig von der VDIV-Initiative zu einem offenen Brief, wird der Spitzenverband der Branche eine eigene umfassende Stellungnahme abgeben.

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Gebäudeenergiegesetz wird zur Hängepartie – VDIV fordert realistische Rahmenbedingungen für Eigentümer

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) entwickelt sich zur politischen Hängepartie. Eine grundlegende Überarbeitung, die praxistaugliche Lösungen für Wohnungseigentümergemeinschaften bringen sollte, scheint zunehmend unwahrscheinlich. Nach aktuellem Stand wird § 71 (die Verpflichtung, beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen) unverändert bestehen bleiben. Damit droht das GEG, in seiner bisherigen Form an der Realität vieler Eigentümergemeinschaften vorbeizugehen.

Der aktuelle Verwalter-Monitor des VDIV Deutschland verdeutlicht die Diskrepanz zwischen politischen Vorgaben und finanzieller Machbarkeit. 88,9 Prozent der befragten Immobilienverwaltungen schätzen die Rücklagen der von ihnen betreuten WEG als unzureichend ein, um umfassende energetische Sanierungen aus Eigenmitteln zu stemmen. Zwar verfügen 30,9 Prozent der Gemeinschaften über Mittel für kleinere Maßnahmen wie den Heizungstausch, doch für umfassende Modernisierungen fehlt es flächendeckend an finanziellen Ressourcen.

Neben die wirtschaftlichen Herausforderungen treten strukturelle Engpässe. Nur 16,5 Prozent der Verwaltungen haben genügend Personal, um Sanierungsprojekte selbst zu begleiten. Die Mehrheit ist auf externe Fachplaner oder Projektsteuerer angewiesen – mit der Folge längerer Planungs- und Genehmigungsprozesse. Förderanträge, Ausschreibungen und Abstimmungen innerhalb der Eigentümergemeinschaften verzögern sich dadurch erheblich.

Für den VDIV Deutschland ist klar: Ohne realistische Rahmenbedingungen droht die Energiewende im Gebäudesektor zu scheitern. Notwendig sind ein deutlicher Bürokratieabbau, eine verlässliche und einfach zugängliche Förderkulisse sowie wirtschaftliche Entlastungen für Eigentümergemeinschaften. Nur so können Sanierungen planbar und sozial ausgewogen umgesetzt werden.

Das Gebäudeenergiegesetz bleibt somit ein zentrales, aber ungelöstes Spannungsfeld zwischen Anspruch und Wirklichkeit und ein Prüfstein dafür, ob die Politik bereit ist, den Gebäudesektor wirklich zukunftsfähig zu gestalten. „Wenn die Politik Eigentümergemeinschaften in die Pflicht nimmt, muss sie ihnen auch die Mittel geben, diese Pflichten zu erfüllen”, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Erforderlich sind eine verlässliche Förderkulisse, ein massiver Bürokratieabbau und eine wirtschaftliche Entlastung der Eigentümergemeinschaften. Andernfalls wird Klimaschutz im Gebäudesektor zum Privileg für Wohlhabende und die Energiewende verliert ihre gesellschaftliche Akzeptanz.”

Die Auswertung des Verwaltermonitors können Sie hier kostenfrei abrufen. 

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