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Ist die Grundsteuer verfassungswidrig? Beschlüsse des Bundesfinanzhofs bringen vorerst keine Klarheit

In beiden Streitfällen hatten die Eigentümer beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz beantragt, die Grundsteuerwertfeststellungen für ihre Wohnimmobilien von der Vollziehung auszusetzen. Die Bescheide waren nach der Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts durch das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26. November 2019, nach dem Bundesmodell, ergangen. Mit den Klagen waren die Eigentümer beim Finanzgericht erfolgreich. Das hatte in Eilbeschlüssen die Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden ausgesetzt. Dagegen erhob das Finanzamt beim BFH Beschwerde. Dieser wies die Beschwerden zurück.

Steuerpflichtige müssen im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, so die Entscheidung der Richter. Da in den konkreten Einzelfällen ernstliche Zweifel an der einfach-rechtlichen Rechtmäßigkeit der angefochtenen Feststellungsbescheide bestanden, war vom BFH den Beschlüssen zufolge nicht mehr zu prüfen, ob die den Bescheiden zugrunde liegenden Bewertungsvorschriften weiteren verfassungsrechtlichen Zweifeln unterliegen.

Die Beschlüsse im Wortlaut sind auf der Seite des Bundesfinanzhofs hinterlegt.

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Ende der Kabel-TV-Umlage – Wegfall Nebenkostenprivileg ab Juli

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs hatte der Bundestag im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) Ende 2021 beschlossen (wir haben berichtet). Daraus ergeben sich für Eigentümerinnen und Eigentümer diverse Konsequenzen für die Ausstattung von Gebäuden mit Glasfaser, die mögliche Errichtung einer SAT-Anlage, den Abschluss von Versorgungsverträgen sowie die Beschlussfassung dazu innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Alle Details sind in der Handlungsempfehlung des VDIV dargestellt.

Außerdem sind die Deutsche Telekom und der VDIV eine besondere Partnerschaft zu diesem Thema eingegangen: Wir wollen den Ausbau von Glasfasernetzen insbesondere in Gebäuden mit Eigentumswohnungen stärken und den durchgängigen Glasfaseranschluss (Fiber to the Home / FTTH) als Standard für die digitale Grundversorgung etablieren. Dazu wurde ein gemeinsames Strategiepapier unterzeichnet. Beide Seiten unterstützen damit das Ziel, bis 2030 einen flächendeckenden Glasfaserausbau zu erreichen. Weitere Infos zur Partnerschaft und den Vorteilen für VDIV-Mitgliedsunternehmen finden Sie hier

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