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Jahressteuergesetz bringt Wohngemeinnützigkeit und Erleichterungen für PV-Betreiber

Drucksache 20/13419

Die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke” wird als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung (§ 52 AO) aufgenommen. Sie kann sozial orientierten oder kommunalen Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Stiftungen zu Gute kommen, die ihre Wohnungsbestände erweitern wollen. Von den Mieten unter Marktniveau können vor allem an Personen, deren Einkommen nicht mehr als das Fünffache – beziehungsweise bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden das Sechsfache – der Sozialhilfe nach SGB XII beträgt, profitieren. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) betrifft das rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland. Das Ministerium hat ein Beispiel veröffentlicht: „Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind im Alter von unter sechs Jahren darf ein Bruttoeinkommen von bis zu 67.470 Euro – inklusive Kindergeld und Unterhalt – erzielen, um eine Wohnung im Rahmen der neuen Wohngemeinnützigkeit anzumieten.“

Inhalt des Jahressteuergesetzes ist auch eine Neuregelung und Klarstellung zur Steuerbefreiung von PV-Anlagen (wir haben berichtet). Nach § 3 Nummer 72 Satz 1 wird die Leistungsgrenze der Steuerbefreiung angehoben. Künftig sind Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von auf, an oder in Gebäuden (einschließlich Nebengebäuden) vorhandenen Photovoltaikanlagen steuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 Kilowatt Peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit beträgt (bislang: bis zu 15 Kilowatt Peak). Durch die Neuformulierung wird auch klargestellt, dass Gebäude mit mehreren Gewerbe-, aber keinen Wohneinheiten ebenfalls begünstigt sind.  Die Neuregelungen sollen für Anlagen gelten, die ab 1. Januar 2025 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden.

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KTF am Limit: BRH attestiert finanzielle Engpässe und Strukturprobleme

Ein aktuelles Gutachten des Bundesrechnungshofs deckt erhebliche finanzielle Engpässe und Strukturprobleme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) auf. Der Fonds, der klimafreundliche Maßnahmen in Deutschland finanzieren soll, könnte bald erschöpft sein. Für 2025 sind von den veranschlagten 25,4 Milliarden Euro bereits 23,9 Milliarden verplant. Das lässt der Bundesregierung nur noch wenig finanziellen Handlungsspielraum für zusätzliche Projekte. Das geht aus dem Gutachten des BRH hervor, das dem VDIV Deutschland vorliegt.

Der Großteil der KTF-Einnahmen stammt aus dem nationalen und europäischen Emissionshandel – doch deren Höhe bleibt unsicher. Parallel dazu sollen nicht genutzte Mittel von 0,3 Milliarden Euro aus 2024 in den KTF einfließen, was den Rücklagenbestand jedoch kaum stabilisiert. Bis Ende 2024 werden die KTF-Rücklagen von ehemals 29 Milliarden Euro fast vollständig abgeschmolzen sein.

Für die Immobilien- und Bauwirtschaft ist die Entwicklung alarmierend: Klimaförderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hängen direkt vom KTF ab. Der Rechnungshof kritisiert, dass rund 45 % der Mittel für Gebäudeförderungen in ohnehin geplante Sanierungen fließen und damit keinen zusätzlichen Klimanutzen bringen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) konnte zudem Fördermittel in Höhe von 9,8 Milliarden Euro aufgrund administrativer Hürden nicht rechtzeitig auszahlen, was zu Unsicherheiten und Frustration bei Antragstellern führt.

Die Bundesregierung steht vor der Aufgabe, die Finanzierung des KTF zu sichern und die Effizienz der Programme zu erhöhen. Sollte der KTF die geplanten Anforderungen nicht erfüllen können, empfiehlt der Bundesrechnungshof eine Überführung der Klimafördermaßnahmen in den regulären Bundeshaushalt. Ein solcher Schritt würde jedoch die Planbarkeit und langfristige Förderstabilität für Unternehmen und Immobilienverwalter gefährden. 

Ohne strukturelle Reformen und eine optimierte Mittelverwendung könnte der KTF langfristig seine Rolle als zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik verlieren. Nach Hürden für energetische Sanierung befragt, bemängeln bereits jetzt 42 Prozent der im VDIV-Branchenbarometer 2024 befragten Unternehmen die bestehenden Fördermöglichkeiten, jedes fünfte Unternehmen (22 Prozent) die ungenügende Informationslage über die in Frage kommende Förderung. Ohne stabile, verlässliche Förderkulisse wird sich wenig tun, was die ohnehin niedrige Sanierungsquote im WEG-Bestand angeht. „Die fehlende Planungssicherheit fördert Attentismus. Wenn Start und Umfang der Förderung nicht verlässlich feststehen, sind Wohnungseigentümer demotiviert, energetisch zu sanieren. Immobilienverwalter ebenso“, resümiert VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

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