Posts Tagged Immobilien News - Seite18

Energy Sharing eröffnet neue Möglichkeiten für Eigentümer für Solarstrom im Quartier

Für Betreiber von Photovoltaikanlagen kann Energy Sharing wirtschaftlich interessant sein. Viele Haushalte können den selbst erzeugten Solarstrom gerade zu Spitzenzeiten nicht vollständig nutzen. Batteriespeicher sind häufig bereits mittags gefüllt, während die Einspeisevergütung für Neuanlagen mit knapp 8 Cent pro Kilowattstunde vergleichsweise gering ausfällt. Gleichzeitig zahlen Nachbarn für Netzstrom im Durchschnitt deutlich höhere Preise. Der direkte Verkauf von Solarstrom im Quartier kann daher sowohl für Anlagenbetreiber als auch für Abnehmer Vorteile bringen.

Bisher war eine solche Weitergabe rechtlich und administrativ deutlich aufwendiger. Betreiber mussten sich als Stromlieferanten registrieren und zahlreiche Pflichten erfüllen, etwa im Zusammenhang mit Bilanzkreisvorgaben und Liefergarantien. Diese Hürden werden durch den neuen § 42c EnWG reduziert. Der Bundestag hatte die Regelung am 13. November 2025 beschlossen, in Kraft getreten ist sie am 22. Dezember 2025.

Ab Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets unterstützen. Ab Juni 2028 soll dies auch gebietsübergreifend möglich sein. Große Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Strombezug, der nicht über die lokale Photovoltaikanlage gedeckt wird, bleibt Aufgabe der Abnehmer. Sie benötigen daher weiterhin einen Reststromvertrag mit einem Energieversorger.

Weitere Infos dazu finden Sie bei der dena: https://www.dena.de/infocenter/energy-sharing-zwischen-traum-und-energiewirtschaftlicher-realitaet/ 

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Normenkontrollrat fordert einfachere Baustandards im Wohnungsbau

Konkret schlägt der Normenkontrollrat vor, baurelevante DIN-Normen künftig in Leistungsstufen zu unterteilen. Bauherren und ausführende Unternehmen sollten zwischen einem einfachen, mittleren oder höheren Baustandard wählen können. Der einfache Standard würde zur Grundausstattung. Wer mehr Komfort möchte, müsste diesen ausdrücklich vereinbaren und zusätzlich bezahlen. Anforderungen an Statik, Brandschutz und Gesundheitsschutz sollen davon unberührt bleiben.

„Wer in Deutschland einfacher und günstiger bauen möchte, braucht heute oft mehr Mut als jemand, der den höchsten Standard wählt“, sagte NKR-Präsident Lutz Goebel dem Handelsblatt. Das sei ein „Systemfehler“. Nach Auffassung des NKR müssten alle Anforderungen daraufhin überprüft werden, ob sie tatsächlich notwendig seien. Im Zweifel sollten Vorgaben abgesenkt werden oder entfallen.

Hintergrund ist die angespannte Lage im Wohnungsbau. Im vergangenen Jahr wurden nur gut 200.000 Wohnungen fertiggestellt. Fachleute halten mindestens 300.000 neue Wohnungen pro Jahr für erforderlich, um den Wohnungsmangel spürbar zu lindern. Nach Schätzungen könnten durch den Verzicht auf nicht zwingende Komfortstandards bis zu 10 Prozent der Herstellungskosten eingespart werden.

Der NKR sieht vor allem die rechtliche Wirkung technischer Normen kritisch. DIN-Normen sind zwar formal privatrechtliche Empfehlungen, gelten in der Praxis aber häufig als Maßstab für die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Wer davon abweicht, riskiert Gewährleistungsstreitigkeiten und Haftungsrisiken. Genau diese Unsicherheit führe dazu, dass Bauträger, Planer und Bauunternehmen meist den höheren Standard wählten, selbst wenn einfachere Lösungen technisch ausreichend wären.

Die Bundesregierung arbeitet bereits an Regelungen zum Gebäudetyp E. Mit diesem neuen Vertragstyp sollen die Beteiligten rechtssicher vereinbaren können, auf nicht zwingend notwendige Standards zu verzichten. Der NKR hält diesen Ansatz jedoch für zu defensiv, weil der Gebäudetyp E in der Praxis als Sonderweg oder Billigbau wahrgenommen werden könnte. Stattdessen solle der einfache Standard zur regulären Ausgangsbasis werden.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular