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Geleakter Arbeitsentwurf für das EEG 2027 würde PV auf Wohngebäuden wirtschaftlich neu ordnen

Nach Medienberichten liegt ein Arbeitsentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur EEG-Novelle vor, der die Förderlogik für Photovoltaik deutlich verschieben würde. Kernpunkt wäre die Abschaffung der fixen Einspeisevergütung für neue Anlagen und die grundsätzliche Verpflichtung zur Direktvermarktung. Zudem sollen Förderansprüche für Neuanlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung für eingespeiste Strommengen entfallen, weil kleine Anlagen sich bei hohem Eigenverbrauch aus Sicht des Ministeriums häufig auch ohne Förderung rechneten. 

Für die Immobilienverwaltung ist die Wirkung vor allem im Gebäudebestand relevant: Investitionsentscheidungen in WEG hängen an einfachen, verlässlichen Erlöswegen und an einer Organisation, die in Eigentümerversammlungen beschlussfest abbildbar ist. Wenn Einspeisung im Regelfall nur noch über Direktvermarktung oder andere Vermarktungsformen funktioniert, steigen Abstimmungsaufwand, Dienstleisterabhängigkeit und Fehleranfälligkeit. In der Folge kann das Tempo bei Dachanlagen sinken, insbesondere dort, wo Projekte ohnehin knapp kalkuliert sind oder viele Beteiligte eingebunden werden müssen. 

Neben der Förderlogik stehen im Arbeitsentwurf zusätzliche technische Anforderungen zur Debatte. Vorgesehen sind eine dauerhafte Wirkleistungsbegrenzung für bestimmte Anlagen und eine Pflicht, bis 31. Dezember 2028 intelligente Messsysteme und Steuerungstechnik vorzeitig anzustoßen. Das trifft vor allem kleinteilige Gebäudestrukturen. 

Der geleakte Entwurf zur EEG-Novelle enthält neben dem Förderumbau auch Vorgaben, die unmittelbar in Planung und Betrieb von PV-Anlagen hineinwirken. Diskutiert wird eine dauerhafte Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 50 Prozent für ein bestimmtes Anlagensegment, wobei die konkrete Leistungsgrenze im Entwurf noch offen ist. Zusätzlich ist für sehr kleine Anlagen eine Pflicht angelegt: spätestens bis 31. Dezember 2028 gegenüber dem Messstellenbetreiber eine frühzeitige Ausstattung mit intelligentem Messsystem und Steuerungseinrichtung zu verlangen, wenn weiterhin Strom eingespeist werden soll. 

Für Immobilienverwaltungen bedeutet das: Die technische Machbarkeit wird stärker zum Beschlussthema. Je mehr Einspeiseleistung begrenzt und je früher Smart Meter und Steuerung zwingend werden, desto wichtiger werden belastbare Ertragsprognosen, klare Betreiberrollen und eine saubere Kosten Zuordnung. Andernfalls steigt das Risiko, dass Eigentümer Projekte verkleinern, verschieben oder ganz aussetzen, obwohl Dachflächen vorhanden sind und die Umsetzung handwerklich möglich wäre. 

PV-Projekte in Mehrfamilienhäusern leiden bereits heute unter Rechtsunsicherheit bei Mieterstrom und Quartierslösungen. Der VDIV verweist auf ein BGH-Urteil vom 13. Mai 2025 zum Kundenanlagenprivileg (mehr dazu hier: https://vdiv.de/news-details/bgh-urteil-verunsichert-branche-rechtssicherheit-fuer-mieterstrom-und-quartiersloesungen-gefordert). Wenn nun zusätzlich EEG-Regeln kurzfristig verschoben werden, droht ein Investitionsstopp im Bestand. 

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Bürokratie abbauen angekündigt – neues Kontrollregime beschlossen

Mit dem am 26. Februar im Bundestag beschlossenen Tariftreuegesetz werden Bundesvergaben im Bau- und Dienstleistungsbereich sowie Konzessionen künftig an verbindliche Tariftreueerklärungen und Nachweise gekoppelt, sobald der geschätzte Auftragswert 50.000 Euro erreicht. Lieferaufträge bleiben in der beschlossenen Fassung ausgenommen. Damit wird die Vergabe nicht nur an materielle Leistungsfähigkeit, sondern zusätzlich an ein neues System aus Pflichten, Prüfungen und Sanktionen gebunden.

Das Gesetz etabliert neue Kontrollstrukturen und Verfahrensschritte: Vorgesehen sind unter anderem eine Clearingstelle sowie eine „Prüfstelle Bundestariftreue“ bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zudem anlassbezogene Kontrollen. Verstöße können zu Vertragsstrafen, Kündigungsrechten und vergaberechtlichen Folgen führen. Besonders praxisrelevant ist die Ausweitung der Haftungsrisiken entlang der Nachunternehmerkette: Auftragnehmer müssen Tariftreue nicht nur zusichern, sondern die Einhaltung auch in der Liefer- und Leistungskette absichern, was die Angebotsprüfung und die laufende Vertragssteuerung erheblich aufbläht. Ab 2028 soll zusätzlich ein Verfahren zur elektronischen Entgeltabfrage eingeführt werden, das weitere Schnittstellen und Nachweispflichten erwarten lässt.

Für die Immobilienverwaltung ist die Wirkung klar: Mehr Nachweis, Dokumentations- und Haftungsaufwand fließt in Kalkulationen ein. Das verteuert Bauleistungen, technische Dienstleistungen und komplexe Sanierungsvorhaben – insbesondere dort, wo mehrere Gewerke und Nachunternehmer eingesetzt werden. In der Folge steigen Projektkosten und mittelbar Hausgelder, Betriebs. und Modernisierungskosten. Das trifft Eigentümergemeinschaften mittelbar und verschärft den Zielkonflikt zwischen schnellerer Umsetzung, bezahlbarem Wohnen und begrenzten Budgets in WEG.

Besonders hervorzuheben: In der politischen Debatte wird einerseits Bürokratieabbau angekündigt, andererseits entsteht mit dem Tariftreuegesetz ein neues Kontroll- und Haftungssystem (also neue Bürokratie). Das steht konträr zu den Zielen, schneller zu bauen, Sanierungen zu beschleunigen und Wohnen bezahlbar zu halten. Noch schwerer nachvollziehbar wird diese Linie, wenn parallel Qualifikations- und Weiterbildungspflichten für treuhänderisch arbeitende Immobilienverwaltungen abgeschafft werden sollen (BT-Drs.: 21/3740). Gerade dort, wo Verantwortung für Vermögen, Werterhalt und rechtssichere Bewirtschaftung getragen wird, braucht es klare Standards und Professionalität statt Absenkung. Das ist keine unnötige Bürokratie, das ist Verantwortungsbewusstsein.

„Wir neue Bürokratie, die Vergaben ausbremst und Kosten nach oben treibt. Das ist das Gegenteil von bezahlbarem Wohnen und mehr Eigentum. Und ausgerechnet bei Qualifikation und Weiterbildung der treuhänderisch tätigen Immobilienverwaltungen soll die Professionalität ausgebremst werden. Ambivalenter könnte das Handeln der Bundesregierung nicht sein“, sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

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