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Immobilienverträge digital: Gesetzentwurf soll Vollzug beschleunigen und Papierprozesse beenden

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen sowie gerichtlicher Genehmigungen notarieller Rechtsgeschäfte und der steuerlichen Anzeigen der Notare vorgelegt (BT-Drs. 21/3735). Ziel ist ein durchgängiger elektronischer Austausch von Informationen und Dokumenten, um Papierdokumente, Postlaufzeiten und Medienbrüche zu vermeiden. Hintergrund ist die hohe Fallzahl, jährlich werden über eine Million Kaufverträge und weitere Grundstücksübertragungen beurkundet, während der Vollzug mit Gerichten und Verwaltungsstellen bislang vielfach papiergebunden bleibt. 

Kern des Entwurfs ist die Öffnung, teils perspektivisch die Verpflichtung, für rein elektronische Verfahren. Dafür sollen bundesweit einheitliche Datenstandards, Dateiformate und Inhalte per Verordnung festgelegt werden. Bei Gerichten und Verwaltungsbehörden sollen die Länder Verordnungskompetenzen erhalten, einschließlich des Zeitpunkts der Einführung. Für den Austausch außerhalb der Finanzverwaltung ist als Infrastruktur das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach vorgesehen. Für den steuerlichen Teil soll die Kommunikation über ELSTER organisiert werden, mit dem Ziel, dass dieser Bereich spätestens zum 1. Januar 2028 vollständig elektronisch funktioniert.

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Konsum und Bauinvestitionen schoben Wirtschaft 2025 an – Staatsdefizit aber nach oben korrigiert

Ein kräftigeres Schlussquartal hat der deutschen Wirtschaft 2025 ein kleines Plus ermöglicht. Nach endgültiger Bestätigung des Statistischen Bundesamtes stieg das Bruttoinlandsprodukt im 4. Quartal 2025 gegenüber dem 3. Quartal preis, saison- und kalenderbereinigt um 0,3 Prozent. Wachstumstreiber waren insbesondere steigende private und staatliche Konsumausgaben, zudem legten die Bauinvestitionen deutlich zu. Insgesamt erreichte Deutschland im Gesamtjahr 2025 ein Wachstum von 0,2 Prozent und beendete damit zwei Jahre ohne Plus. 

Parallel dazu wurde die Haushaltslage für 2025 nach oben korrigiert. Das Finanzierungsdefizit des Staates belief sich nach vorläufigen Berechnungen auf 119,1 Milliarden Euro und lag damit um 3,9 Milliarden Euro über 2024. Bezogen auf das nominale BIP ergibt sich erneut eine Defizitquote von 2,7 Prozent, nachdem in einer früheren vorläufigen Schätzung für 2025 noch 2,4 Prozent ausgewiesen worden waren. Deutschland bleibt damit unter der europäischen Defizitobergrenze von 3 Prozent. 

Die Bundesbank erwartet, dass sich die Defizitquote in den kommenden Jahren deutlich erhöhen kann, unter anderem durch kreditfinanzierte Mehrausgaben für Infrastruktur und Verteidigung. 

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