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Mietpreisbremse: Barley schwächt Entwurf ab

Vor wenigen Wochen legte Bundesjustizministerin Katarina Barley ihren Gesetzentwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse vor (der » DDIV berichtete…). Die Vorschläge der Ministerin sorgen für Unmut bei der CDU, der die Regelungen zu weit gehen. Für die Grünen im Deutschen Bundestag greifen sie dagegen zu kurz. Sie legten einen eigenen Antrag zur Reform des Mietrechts vor, der deutlich über die Vorschläge der Ministerin hinausgeht. Nun passt die Justizministerin ihren Vorschlag an. 

CDU: Gesetzentwurf geht zu weit

Nach Ansicht der CDU ist der Entwurf der Ministerin deutlich zu scharf formuliert und geht sehr weit über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus. So sei die Auskunftspflicht für Vermieter zu umfassend. Auch der CDU-Wirtschaftsrat äußerte juristische Bedenken. Er ist der Ansicht, dass die Mietpreisbremse Vermieter und Mieter ungleich behandle. Zudem seien die zugrundeliegenden Mietspiegel bereits mehrfach als nicht rechtssicher beurteilt worden. Der Wirtschaftsrat hält die Mietpreisbremse grundsätzlich für das falsche Instrument, um der wachsenden Wohnungsnot in den Städten zu begegnen.

Die Grünen: Scharf ist nicht scharf genug

Der Antrag der Grünen im Bundestag sieht vor, dass Vermieter beim Abschluss neuer Verträge die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um fünf statt bisher zehn Prozent überschreiten dürfen. Außerdem sollen Vermieter verpflichtet werden, Auskunft über die Grundlagen und die Zulässigkeit der Mietforderung zu geben. Eventuelle Verstöße werden nach dem Willen der Grünen als Ordnungswidrigkeit geahndet. Mieter können zu viel gezahltes Geld außerdem zurückfordern. Die bisherigen Ausnahmen von der Mietpreisbremse sollen abgeschafft und die Geltungsdauer der Bremse von bisher fünf auf zehn Jahre ausgeweitert werden. Vorgesehen ist im Antrag der Grünen zudem die Modernisierungsumlage von bisher elf auf sechs Prozent abzusenken. Bei laufenden Mietverträgen in angespannten Wohngebieten planen sie, die Erhöhungsmöglichkeiten der Vermieter von 15 Prozent in drei Jahren auf höchstens zehn Prozent zu reduzieren.

Barley passt Neuregelung an

Nach der Kritik der Union passt die Justizministerin die geplante Neuregelung der Mietpreisbremse nun an. So sollen Vermieter zwar wie geplant nur acht statt elf Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen. Diese Absenkung soll aber lediglich für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Die entsprechende Einstufung obliegt den Landesregierungen. Beibehalten wird die Regelung, dass der Vermieter die Miete nach einer Modernisierung nur um maximal drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren erhöhen darf.

Zudem sieht der Referentenentwurf vor, dass Vermieter künftig vor Abschluss eines Mietvertrags unaufgefordert Auskunft geben müssen über die Vormiete, sofern sie gemäß § 556e BGB unter Berufung auf die Höhe der Vormiete eine Miete vereinbaren wollen, die über der nach der Mietpreisbremse zulässigen Miete liegt. Kommt er dieser Auskunftspflicht nicht nach, soll er dem Entwurf nach maximal eine Miete verlangen dürfen, die zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt – auch wenn eine Ausnahme vorliegt, die eine höhere Miete rechtfertigen würde. Verstöße gegen die Mietpreisbremse sollen Mieter künftig einfacher rügen können: Statt einer qualifizierten Rüge, die Tatsachen enthält, die die Beanstandung begründen, soll künftig eine einfache Rüge ohne weitere Angaben ausreichen.

Da der Entwurf noch vom Bundeskabinett beschlossen und im Anschluss zu Beratungen in den Bundestag eingebracht werden muss, sind noch Änderungen bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu erwarten.

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Finanzminister Scholz unter Zugzwang: Bundesländer fordern zügige Reform der Grundsteuer

Die Finanzminister von Hessen, Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Sachsen-Anhalt fordern in einem gemeinsamen Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) eine zügige Einschätzung der unterschiedlichen Modelle, die für eine Grundsteuerreform erwogen werden.

Seitdem das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer im April 2018 für verfassungswidrig erklärt hat (1 BvL 11/14), ist die Diskussion über eine geeignete Bewertungsmethode in vollem Gange. Die geforderte Korrektur der Bewertungsvorschriften muss bis zum 31. Dezember 2019 vorgelegt und bis Ende 2024 umgesetzt sein. Hierfür müssen 35 Millionen Grundstücken unter Umständen neu bewertet werden. Die Länderfinanzminister verweisen in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Scholz auf das Kostenwertmodell, das Bodenwertmodell sowie das Flächenmodell. Die Modelle sollen zeitnah einer Prüfung unterzogen werden, um so eine Grundlage für die politische Entscheidung der Modellauswahl zu schaffen.

Medienberichten zufolge soll das Kostenwertmodell allerdings inzwischen vom Tisch sein. Es basiert auf dem Bodenrichtwert sowie stark pauschalisierten bundeseinheitlichen Herstellungskosten für Gebäude. Die hierfür benötigte Neubewertung aller Grundstücke wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden und innerhalb der geltenden Frist nicht zu schaffen.

Die Finanzminister weisen darauf hin, dass unter allen Umständen ein Ausfall der Grundsteuer verhindert werden muss. Daher sollen die Modelle schnellstmöglich geprüft und auf ihre fristgerechte Umsetzung getestet werden.

In diesem Zusammenhang hat das Bundesfinanzministerium in der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP (Drs. 19/3077) die Umlagefähigkeit der Grundsteuer in Frage gestellt. Wörtlich heißt es, dass „die Meinungsbildung, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer Auswirkungen auf das Vermieter-/Mieterverhältnis hat”, noch nicht abgeschlossen sei.

Der DDIV sieht Überlegungen, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer einzuschränken oder ganz entfallen zu lassen, äußerst kritisch. Die Wirtschaftlichkeit von Wohnungsneubauten und Bestandsinvestitionen würde unter einer eingeschränkten oder wegfallenden Umlagefähigkeit leiden. Es würden nicht nur die Ziele der Wohnraumoffensive, sondern auch die klimapolitischen Ziele für den Gebäudesektor konterkariert werden.

Grundsätzlich muss eine Reform der Grundsteuer – unabhängig vom Modell – für Vermieter und Mieter aufkommensneutral gestaltet werden, um Verwerfungen am Wohnungsmarkt zu unterbinden. Denn wie Berechnungen der Finanzverwaltung Hamburg ergeben haben, würde sich die Belastung bei Umsetzung des Kostenwert-Modells für ein Mehrfamilienhaus im Hamburger Stadtteil Altona von 372 Euro auf 14.527 Euro jährlich erhöhen. Solche Entwicklungen müssen durch Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam unterbunden werden. 

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