Mietpreisbremse: Barley schwächt Entwurf ab

Vor wenigen Wochen legte Bundesjustizministerin Katarina Barley ihren Gesetzentwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse vor (der » DDIV berichtete…). Die Vorschläge der Ministerin sorgen für Unmut bei der CDU, der die Regelungen zu weit gehen. Für die Grünen im Deutschen Bundestag greifen sie dagegen zu kurz. Sie legten einen eigenen Antrag zur Reform des Mietrechts vor, der deutlich über die Vorschläge der Ministerin hinausgeht. Nun passt die Justizministerin ihren Vorschlag an. 

CDU: Gesetzentwurf geht zu weit

Nach Ansicht der CDU ist der Entwurf der Ministerin deutlich zu scharf formuliert und geht sehr weit über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus. So sei die Auskunftspflicht für Vermieter zu umfassend. Auch der CDU-Wirtschaftsrat äußerte juristische Bedenken. Er ist der Ansicht, dass die Mietpreisbremse Vermieter und Mieter ungleich behandle. Zudem seien die zugrundeliegenden Mietspiegel bereits mehrfach als nicht rechtssicher beurteilt worden. Der Wirtschaftsrat hält die Mietpreisbremse grundsätzlich für das falsche Instrument, um der wachsenden Wohnungsnot in den Städten zu begegnen.

Die Grünen: Scharf ist nicht scharf genug

Der Antrag der Grünen im Bundestag sieht vor, dass Vermieter beim Abschluss neuer Verträge die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um fünf statt bisher zehn Prozent überschreiten dürfen. Außerdem sollen Vermieter verpflichtet werden, Auskunft über die Grundlagen und die Zulässigkeit der Mietforderung zu geben. Eventuelle Verstöße werden nach dem Willen der Grünen als Ordnungswidrigkeit geahndet. Mieter können zu viel gezahltes Geld außerdem zurückfordern. Die bisherigen Ausnahmen von der Mietpreisbremse sollen abgeschafft und die Geltungsdauer der Bremse von bisher fünf auf zehn Jahre ausgeweitert werden. Vorgesehen ist im Antrag der Grünen zudem die Modernisierungsumlage von bisher elf auf sechs Prozent abzusenken. Bei laufenden Mietverträgen in angespannten Wohngebieten planen sie, die Erhöhungsmöglichkeiten der Vermieter von 15 Prozent in drei Jahren auf höchstens zehn Prozent zu reduzieren.

Barley passt Neuregelung an

Nach der Kritik der Union passt die Justizministerin die geplante Neuregelung der Mietpreisbremse nun an. So sollen Vermieter zwar wie geplant nur acht statt elf Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen. Diese Absenkung soll aber lediglich für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Die entsprechende Einstufung obliegt den Landesregierungen. Beibehalten wird die Regelung, dass der Vermieter die Miete nach einer Modernisierung nur um maximal drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren erhöhen darf.

Zudem sieht der Referentenentwurf vor, dass Vermieter künftig vor Abschluss eines Mietvertrags unaufgefordert Auskunft geben müssen über die Vormiete, sofern sie gemäß § 556e BGB unter Berufung auf die Höhe der Vormiete eine Miete vereinbaren wollen, die über der nach der Mietpreisbremse zulässigen Miete liegt. Kommt er dieser Auskunftspflicht nicht nach, soll er dem Entwurf nach maximal eine Miete verlangen dürfen, die zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt – auch wenn eine Ausnahme vorliegt, die eine höhere Miete rechtfertigen würde. Verstöße gegen die Mietpreisbremse sollen Mieter künftig einfacher rügen können: Statt einer qualifizierten Rüge, die Tatsachen enthält, die die Beanstandung begründen, soll künftig eine einfache Rüge ohne weitere Angaben ausreichen.

Da der Entwurf noch vom Bundeskabinett beschlossen und im Anschluss zu Beratungen in den Bundestag eingebracht werden muss, sind noch Änderungen bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu erwarten.

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