Finanzminister Scholz unter Zugzwang: Bundesländer fordern zügige Reform der Grundsteuer

Die Finanzminister von Hessen, Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Sachsen-Anhalt fordern in einem gemeinsamen Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) eine zügige Einschätzung der unterschiedlichen Modelle, die für eine Grundsteuerreform erwogen werden.

Seitdem das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer im April 2018 für verfassungswidrig erklärt hat (1 BvL 11/14), ist die Diskussion über eine geeignete Bewertungsmethode in vollem Gange. Die geforderte Korrektur der Bewertungsvorschriften muss bis zum 31. Dezember 2019 vorgelegt und bis Ende 2024 umgesetzt sein. Hierfür müssen 35 Millionen Grundstücken unter Umständen neu bewertet werden. Die Länderfinanzminister verweisen in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Scholz auf das Kostenwertmodell, das Bodenwertmodell sowie das Flächenmodell. Die Modelle sollen zeitnah einer Prüfung unterzogen werden, um so eine Grundlage für die politische Entscheidung der Modellauswahl zu schaffen.

Medienberichten zufolge soll das Kostenwertmodell allerdings inzwischen vom Tisch sein. Es basiert auf dem Bodenrichtwert sowie stark pauschalisierten bundeseinheitlichen Herstellungskosten für Gebäude. Die hierfür benötigte Neubewertung aller Grundstücke wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden und innerhalb der geltenden Frist nicht zu schaffen.

Die Finanzminister weisen darauf hin, dass unter allen Umständen ein Ausfall der Grundsteuer verhindert werden muss. Daher sollen die Modelle schnellstmöglich geprüft und auf ihre fristgerechte Umsetzung getestet werden.

In diesem Zusammenhang hat das Bundesfinanzministerium in der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP (Drs. 19/3077) die Umlagefähigkeit der Grundsteuer in Frage gestellt. Wörtlich heißt es, dass „die Meinungsbildung, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer Auswirkungen auf das Vermieter-/Mieterverhältnis hat”, noch nicht abgeschlossen sei.

Der DDIV sieht Überlegungen, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer einzuschränken oder ganz entfallen zu lassen, äußerst kritisch. Die Wirtschaftlichkeit von Wohnungsneubauten und Bestandsinvestitionen würde unter einer eingeschränkten oder wegfallenden Umlagefähigkeit leiden. Es würden nicht nur die Ziele der Wohnraumoffensive, sondern auch die klimapolitischen Ziele für den Gebäudesektor konterkariert werden.

Grundsätzlich muss eine Reform der Grundsteuer – unabhängig vom Modell – für Vermieter und Mieter aufkommensneutral gestaltet werden, um Verwerfungen am Wohnungsmarkt zu unterbinden. Denn wie Berechnungen der Finanzverwaltung Hamburg ergeben haben, würde sich die Belastung bei Umsetzung des Kostenwert-Modells für ein Mehrfamilienhaus im Hamburger Stadtteil Altona von 372 Euro auf 14.527 Euro jährlich erhöhen. Solche Entwicklungen müssen durch Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam unterbunden werden. 

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