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Berlin: Immobilienkauf für Ausländer einschränken

Berlin will von Neuseeland lernen – zumindest in Sachen Wohnungspolitik. Mitte August verabschiedete das neuseeländische Parlament die Gesetzesinitiative, die Immobilienkäufe für Ausländer massiv einschränkt. Der Regierende Bürgermeister der Hauptstadt, Michael Müller (SPD), erwägt nun ebenfalls ausländischen Interessenten den Kauf bestimmter Immobilien in der Stadt zu verbieten.

Derzeit erarbeite der Berliner Finanzsenator entsprechende Vorschläge, um Spekulationen mit Wohnraum zu verhindern, so Müller. Er plant außerdem, alle Grundstücke des Bundes in Berlin für den Neubau von bezahlbaren Wohnraum zu kaufen. Dies sei schließlich auch im Koalitionsvertrag vereinbart.

Kritiker zweifeln an der Umsetzbarkeit

Experten sind allerdings skeptisch und verweisen darauf, dass es keine belastbaren Zahlen gibt, aus denen hervorgeht, wie viele Wohnungen Ausländern gehören. Zusätzlich komme hinzu, dass nicht alle Anleger aus dem Ausland an Mieterhöhungen und Renditen interessiert seien. Ein weiteres Problem für die Berliner Pläne ist die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU). Daher sei es unmöglich, bestimmte Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren und vom Kauf auszuschließen.

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Hamburg geht gegen illegale Ferienwohnungen vor

Der rot-grüne Hamburger Senat legt Vermietungsportalen wie AirBnB die Daumenschrauben an. Um die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung zu verhindern, sollen alle angebotenen Wohnungen registriert und die Vermietung auf zwei Monate begrenzt werden. Zudem müssen Anbieter künftig eine Wohnraumschutznummer verwenden.

Die Nummer können die Anbieter künftig kostenlos im Internet beantragen. Da nur die eigene Wohnung fremdvermietet werden darf, werden die angegebenen Daten des Vermieters automatisch mit dem Melderegister abgeglichen. Stimmen die Angaben von Wohnung und Anmelder überein, erhalten die Anbieter ihre Nummer unmittelbar nach der Registrierung. Diese muss dann bei jeder Anzeige angegeben werden. Im Umkehrschluss dürfen Portale nur noch Anzeigen mit dieser Registrierung aufnehmen. Zudem soll die maximale Zeit der Fremdvermietung von sechs auf zwei Monate reduziert werden. Stimmt der Hamburger Senat den Plänen zu, würde sich außerdem die Strafe für Zweckentfremdungen auf 500.000 Euro verzehnfachen. Mit dem neuen Gesetz gehen die Hamburger auch gegen Steuerhinterziehung illegal agierender Anbieter vor, die Wohnungen gewerblich vermieten und keine Steuern oder Tourismusabgabe zahlen.

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