Der rot-grüne Hamburger Senat legt Vermietungsportalen wie AirBnB die Daumenschrauben an. Um die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung zu verhindern, sollen alle angebotenen Wohnungen registriert und die Vermietung auf zwei Monate begrenzt werden. Zudem müssen Anbieter künftig eine Wohnraumschutznummer verwenden.
Die Nummer können die Anbieter künftig kostenlos im Internet beantragen. Da nur die eigene Wohnung fremdvermietet werden darf, werden die angegebenen Daten des Vermieters automatisch mit dem Melderegister abgeglichen. Stimmen die Angaben von Wohnung und Anmelder überein, erhalten die Anbieter ihre Nummer unmittelbar nach der Registrierung. Diese muss dann bei jeder Anzeige angegeben werden. Im Umkehrschluss dürfen Portale nur noch Anzeigen mit dieser Registrierung aufnehmen. Zudem soll die maximale Zeit der Fremdvermietung von sechs auf zwei Monate reduziert werden. Stimmt der Hamburger Senat den Plänen zu, würde sich außerdem die Strafe für Zweckentfremdungen auf 500.000 Euro verzehnfachen. Mit dem neuen Gesetz gehen die Hamburger auch gegen Steuerhinterziehung illegal agierender Anbieter vor, die Wohnungen gewerblich vermieten und keine Steuern oder Tourismusabgabe zahlen.
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