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Rückblick DKB-DDIV-Fachsymposium: Ein Flughafen voll mit Immobilienverwaltern

Gemeinsam mit der DKB luden der DDIV und der VDIV Baden-Württemberg am Mittwoch, 17. Oktober 2018, zum 9. DKB- und DDIV-Fachsymposium für Immobilienverwalter nach Stuttgart ein. Mit mehr als 150 Immobilienverwaltern aus der Region war die Veranstaltung im Vorfeld wieder so stark nachgefragt, dass leider nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden konnten.

Andre Eckardt, Leiter Verwaltergeschäft Süd/West der DKB, sowie Wolfgang D. Heckeler, Präsident des DDIV, begrüßten die Teilnehmer. Anschließend informierte Tilman Müller, Referent der Geschäftsführung des DDIV, über die „Herausforderung Zukunft” und gab einen Einblick, wie mit neuen Strategien Geschäftsfelder optimiert und erschlossen werden können.

Die Vorstellung der DKB-Verwalterplattform durch DKB-Teamleiterin Astrid Reider sowie die Darstellung der Kreditaufnahme für Wohnungseigentümergemeinschaften aus Sicht der Verwalterin Cornelia Hopf-Lonzen stießen auf großes Interesse bei den Anwesenden. Stephan Volpp, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht aus Stuttgart, referierte am Nachmittag zu den Voraussetzungen eines WEG-Kredits vor dem Hintergrund aktueller BGH-Urteile und gab einen Überblick zum Datenschutz in der WEG- und Mietverwaltung.

Die Verwalter nutzten die Gelegenheit zum regen Austausch mit ihren Kollegen und den anwesenden Experten und konnten die Veranstaltung bei einer einstündigen Führung durch den Flughafen Stuttgart ausklingen lassen.

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Grundsteuer: Neues Reformmodell wird diskutiert

Für die bis Jahresende angestrebte Einigung auf ein Reformmodell der Grundsteuer hat das Finanzministerium nun ein Modell auf der Agenda, das bislang kaum öffentlich beachtet wurde. So wird erwogen, künftig die Höhe der jährlichen Mieteinnahmen, die eine Immobilie erzielt, zur Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer zu machen.

Unklar ist dabei derzeit noch, ob auch weitere Faktoren wie der Bodenwert in die Berechnung einfließen sollen. Geklärt werden muss zudem noch, wie mit selbstgenutztem Wohneigentum oder auch mit Gewerbegrundstücken umgegangen werden soll. Hier wäre denkbar, dass ortsübliche Vergleichsmieten oder Mietspiegel herangezogen würden.

Die Orientierung an den Mieten erleichtert es, künftige Wertentwicklungen fortzuschreiben – und berücksichtigt damit einen der Hauptkritikpunkte des Bundesverfassungsgerichts (der » DDIV berichtete…). Ob das Einnahmemodell aber das favorisierte Modell des Ministeriums ist, oder ob es den Ländern mit einem Alternativmodell vorgelegt wird, ist derzeit nicht bekannt. Zumindest soll derzeit auch an einem flächenbasierten Modell ohne Wertkomponente gearbeitet werden – da strittig ist, ob diese tatsächlich notwendig ist.

Am 29. November kommen die Finanzminister der Länder zu einem ihrer regelmäßigen Treffen zusammen. Allerdings will Finanzminister Olaf Scholz dem Vernehmen nach erst Mitte Dezember die inhaltliche Debatte aufnehmen. Dabei wurde erst kürzlich bekannt, dass sich die Bundesregierung bis Ende 2018 mit den Bundesländern auf ein Reformmodell der Grundsteuer einigen will (der » DDIV berichtete…). Verschiedene Finanzministerien mahnten daher nun in einem Brief an Scholz zur Eile.

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