Für die bis Jahresende angestrebte Einigung auf ein Reformmodell der Grundsteuer hat das Finanzministerium nun ein Modell auf der Agenda, das bislang kaum öffentlich beachtet wurde. So wird erwogen, künftig die Höhe der jährlichen Mieteinnahmen, die eine Immobilie erzielt, zur Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer zu machen.
Unklar ist dabei derzeit noch, ob auch weitere Faktoren wie der Bodenwert in die Berechnung einfließen sollen. Geklärt werden muss zudem noch, wie mit selbstgenutztem Wohneigentum oder auch mit Gewerbegrundstücken umgegangen werden soll. Hier wäre denkbar, dass ortsübliche Vergleichsmieten oder Mietspiegel herangezogen würden.
Die Orientierung an den Mieten erleichtert es, künftige Wertentwicklungen fortzuschreiben und berücksichtigt damit einen der Hauptkritikpunkte des Bundesverfassungsgerichts (der » DDIV berichtete ). Ob das Einnahmemodell aber das favorisierte Modell des Ministeriums ist, oder ob es den Ländern mit einem Alternativmodell vorgelegt wird, ist derzeit nicht bekannt. Zumindest soll derzeit auch an einem flächenbasierten Modell ohne Wertkomponente gearbeitet werden da strittig ist, ob diese tatsächlich notwendig ist.
Am 29. November kommen die Finanzminister der Länder zu einem ihrer regelmäßigen Treffen zusammen. Allerdings will Finanzminister Olaf Scholz dem Vernehmen nach erst Mitte Dezember die inhaltliche Debatte aufnehmen. Dabei wurde erst kürzlich bekannt, dass sich die Bundesregierung bis Ende 2018 mit den Bundesländern auf ein Reformmodell der Grundsteuer einigen will (der » DDIV berichtete ). Verschiedene Finanzministerien mahnten daher nun in einem Brief an Scholz zur Eile.
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